Archiv: Mai 2014

DasErste Lebensversicherungen: Werden Kunden Erträge vorenthalten?

27.05.2014 | DasErste Lebensversicherungen: Werden Kunden Erträge vorenthalten?

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Zinstief hält an

27.05.2014 | Zinstief hält an

Die Zeit günstiger Bauzinsen hält auch im Jahr 2014 weiter an. Je nach Anbieter kosten Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung deutlich weniger als 2,5 Prozent effektiv.  Auslöser hierfür sind die seit Jahresbeginn rückläufigen Renditen bei Pfandbriefen. Ein Darlehen über 200.000 Euro kann etwa derzeit ab einer monatlichen Kreditrate von knapp 700 Euro bedient werden – bei einer zehnjährigen Zinsbindung und einer zweiprozentigen Anfangstilgung. Derzeit ist zwar kein rasches Ende dieser Niedrigzinsphase in Sicht, dennoch hat die Entwicklung im Vorjahr gezeigt, dass auch die Bauzinsen Schwankungen unterliegen, die auf 10 Jahre gerechnet ordentlich ins Geld gehen. Eine monatliche Einsparung von 50 Euro summiert sich rasch auf 6.000 Euro – den Gegenwert eines schönen Familienurlaubs. Unabhängig von der jeweils aktuellen Zinshöhe bleibt die generelle Empfehlung für Immobilienfinanzierer bestehen, Darlehen mit einer langfristigen Zinsbindung und einer Mindesttilgung von 2 Prozent zu nutzen. Ansonsten läuft man Gefahr, nach Ende der Zinsbindung zu hohe Restschulden zu haben, die dann möglicherweise nur sehr teuer zu finanzieren sind. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Vorsorge mit Notfallkarte

27.05.2014 | Vorsorge mit Notfallkarte

Ein selbstbestimmtes Leben zu führen gilt in Deutschland als Selbstverständlichkeit. Niemand kann oder will sich vorstellen, dass dies einmal anders sein könnte. Dennoch gehen viele das Risiko ein, im Ernstfall fremdbestimmt leben zu müssen. Manchmal fehlt einfach nur die Information, wie für den Notfall mit Hilfe von Vollmachten und Verfügungen persönliche Dinge geregelt und eine gesetzliche Betreuung verhindert werden kann. Viele glauben, dass in solchen Fällen der Ehepartner oder ein naher Verwandter alle wichtigen Entscheidungen treffen darf. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! Der persönliche Wille ist nicht automatisch rechtsverbindlich festgelegt. Deshalb prüft ein Betreuungsgericht die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers. Dieser „fremde“ Betreuer entscheidet dann z.B. über finanzielle Angelegenheiten oder die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen. Deshalb ist es wichtig, den eigenen Willen und die eigenen Wünsche im Vorfeld schriftlich festzulegen und eine Person des Vertrauens zu benennen, die sich darum kümmert. Doch letztendlich können persönliche Vollmachten nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn diese im Notfall sofort verfügbar sind. Eine Lagerung zu Hause oder in einem Bankschließfach garantiert dies nicht. Durch Hinterlegung der Verfügungen und Vollmachten bei der Deutsche Vorsorgedatenbank AG wird gewährleistet, dass die Dokumente 24 Stunden täglich sofort verfügbar sind. Auf der persönlichen Notfallkarte sind alle wichtigen Informationen zu vorhandenen Dokumenten, deren Lagerungsort, sowie die Notrufnummer für deren Abruf verzeichnet. Durch die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist zudem der Zugriff auf die Dokumente auch dann gesichert, wenn die Notfallkarte nicht vorliegt. Somit ist in jedem Fall gewährleistet, dass Krankenhäuser, Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte im Notfall Ihre Verfügungen und Vollmachten einsehen können. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Vermieterbescheinigung

27.05.2014 | Vermieterbescheinigung

Nach zwölf Jahren Abwesenheit kehrt sie wieder zurück: Die sogenannte Vermieterbescheinigung. Ab Mai 2015 muss sie bei einer An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt wieder zwingend vorgelegt werden. Seit der Abschaffung der Regelung im Jahr 2002 konnte man sich unter einer Adresse anmelden, ohne gegenüber der Behörde nachweisen zu müssen, dass man tatsächlich dort wohnte und lebte. Dies führte allerdings immer wieder zum Missbrauch von Adressangaben durch Kriminelle. Nach dem neuen Melderecht sind Vermieter künftig wieder verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Das bedeutet, dass sie dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen müssen. Die Bestätigung muss Namen und Adresse des Vermieters, die Einzugs- oder Auszugsdaten, die betreffende Wohnungsadresse sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Vermietern, die die Bescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellen, droht laut Melderecht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Personen, die einem anderen eine Wohnanschrift anbieten, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, müssen mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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