Streit ums Fallobst
Der Herbst ist traditionell Erntezeit. Vor allem die stolzen Besitzer von Obstbäumen können dann die Früchte ihrer Arbeit ernten. Doch auch andere können hiervon profitieren, und zwar dann, wenn es sich um Fallobst handelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in seinem §911 hier eindeutig: „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, […]