Archiv: August 2014

Kaution bleibt Kaution

25.08.2014 | Kaution bleibt Kaution

Es ist ein bekanntes Problem in Deutschland. Der Umzug von einer Wohnung in die andere ist vollbracht. Doch nun entbrennt ein Streit um die Mietkaution. Ebenso wenig wie ein Mieter eine Kaution einfach „abwohnen“ darf, sprich die letzten Mietzahlungen nicht mehr leisten, ist es für einen Vermieter rechtens, die Kaution zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall hatte eine Mieterin 1.400 Euro auf ein Kautionskonto eingezahlt. Eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag bestimmte: „Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen…“ Als die Mieterin später eine Minderung ihrer Miete geltend machte, ließ sich der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses das Kautionsguthaben auszahlen. Die Mieterin klagte daraufhin und verlangte, den Betrag wieder dem Kautionskonto gutzuschreiben und insolvenzfest anzulegen. In seiner Entscheidung machte der Bundesgerichtshof deutlich, dass der Beklagte nicht berechtigt war, die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses wegen der von der Klägerin bestrittenen Mietforderungen in Anspruch zu nehmen. Das Vorgehen des Vermieters widerspreche dem im BGB formulierten Treuhandcharakter der Mietkaution. Daher habe der Vermieter die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Die Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag sei daher unwirksam. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass der Mieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Insolvenz des Vermieters ungeschmälert zurückerhält, soweit dem Vermieter keine gesicherten Ansprüche zustehen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Geschützt gegen Einbruch

25.08.2014 | Geschützt gegen Einbruch

Der Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen unvorstellbar. Und doch passiert ein Einbruch schnell. Laut Bilanz der Hausratversicherer gab es im Jahr 2013 rund 150.000 versicherte Wohnungseinbrüche, so viele wie zuletzt 2004. Nach den vorläufigen Auswertungen leisteten die Versicherer 2013 etwa 480 Mio. Euro und damit 20 Mio. Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Der durchschnittliche Schaden nach einem Einbruch liegt bei 3.300 Euro und damit auf dem Höchststand von 2012. Die finanziellen Folgen eines Wohnungseinbruchs trägt die Hausratversicherung. Dennoch sind nur rund drei Viertel aller Haushalte in Deutschland derzeit gegen Einbruchdiebstahl versichert. Der Anstieg der Einbrüche verwundert umso mehr, da sich das Einbruchsrisiko mit einfachen technischen Maßnahmen reduzieren lässt. Hausratversicherer empfehlen neben dem Abschließen der Haustür auch Maßnahmen wie die Beleuchtung von Außenbereichen bei Dunkelheit und die Nutzung von Sicherungstechnik. Im Fall eines Urlaubs sollten die Briefkästen regelmäßig gelehrt werden und Rollläden tagsüber hochgezogen und nachts geschlossen werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Investieren nach Plan

07.08.2014 | Investieren nach Plan

Viele Menschen scheuen bei der Geldanlage eine breite Streuung. Dabei geht es so einfach: Durch Fonds kann man sich mit geringem Aufwand an vielen Investmentformen gleichzeitig beteiligen. Egal ob Aktien, Anleihen oder Immobilien. Mittels Fonds lässt sich die richtige Mischung für das jeweilige Risikoprofil zusammenstellen. „Setze nie alles auf ein Pferd!“ lautet eine bekannte Anlegerweisheit. Hier kommen die Fondsmanager ins Spiel, die das angelegte Vermögen nicht nur in eine Vielzahl von Papieren und Anlageklassen aufteilen, sondern im Falle der sogenannten Dachfonds gleichzeitig in mehrere Fonds investieren. Fondsanteile können im Gegensatz zu vielen anderen Geldanlagen grundsätzlich jederzeit verkauft werden, weshalb diese Anlageform sehr flexibel ist. Gleichzeitig bieten Fonds ein hohes Maß an Sicherheit, da das Anlagekapital der Fondsanleger Sondervermögen darstellt und im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft nicht in die Insolvenzmasse fallen würde. Mit einem Fonds-Sparplan kann man sich das Auf und Ab an den Börsen zu Nutze machen. Dies geht bereits mit kleinen monatlichen Beträgen, häufig schon ab 25 Euro. Dabei profitieren Anleger vom Cost-Average-Effekt bzw. Durchschnittskosten-Effekt – egal wie hoch die monatlichen Beträge sind. Im Durchschnitt erhält man – je nach Anschaffungspreis – viele preiswerte und wenig teure Fondsanteile. Am Ende hat man seine Fondsanteile zu einem günstigeren Durchschnittspreis erworben, als wenn man jeden Monat eine bestimmte Anzahl von Fondsanteilen gekauft hätte. Ein solcher Sparplan diszipliniert zudem, denn man muss sich nicht jedes Mal auf ein Neues überlegen, ob und wie viel angelegt wird oder ob das Geld doch in den Konsum gesteckt werden soll. Trotzdem wird den Anlegern die Möglichkeit geboten, bei Bedarf Zahlungen auszusetzen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Tilgungshöhe sehr wichtig

05.08.2014 | Tilgungshöhe sehr wichtig

Bauherren und Immobilienkäufer profitieren weiterhin von historisch niedrigen Kreditzinsen. Genau darin liegt bei Annuitätendarlehen aber auch ein Risiko, das vielen nur bedingt bewusst ist: Je niedriger die Zinsen sind, desto länger dauert bei gleicher Anfangstilgung die Entschuldung. Sinnvoll sind daher Tilgungsraten von 2 Prozent und mehr. Wer mit lediglich 1 Prozent tilgt, zahlt seinen Kredit unter Umständen 50 Jahre lang ab. Anschlussfinanzierer sind hierbei ebenfalls betroffen: Diese haben ihre Immobilie vor zehn Jahren oder mehr zu deutlich schlechteren Konditionen finanziert und fühlen sich jetzt wie im Schlaraffenland. Sie können mehr Geld in die Tilgung investieren oder ihre monatliche Belastung senken. So oder so sollte die anfängliche Tilgungsrate weiter beibehalten werden, um den ursprünglichen Finanzierungsplan aufrecht zu erhalten. Wem es finanziell möglich ist, sollte seine monatliche Rate jedoch mindestens stabil halten und die Zinsersparnis in höhere Tilgungsraten investieren. Unterm Strich führt dies zu schnellerer Schuldenfreiheit. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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