Die gute Nachricht immerhin: Nicht Kriminelle haben die Sicherheitslücken entdeckt, sondern zwei IT-Sicherheitsexperten. Größere Schäden sind daher noch nicht vermeldet worden. Dennoch ist es besorgniserregend, was die beiden an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen tätigen IT-Forscher herausgefunden haben: 31 Online-Banking-Apps erlauben es Hackern, Überweisungen zunächst unbemerkt auf ein beliebiges Konto umzuleiten. Betroffen sind beispielsweise Apps der Stadtsparkassen, der Commerzbank und der Comdirect. Alle Institute wurden von den „IT-Detektiven“ benachrichtigt.
Kunden können sich schützen, indem sie nicht ein und dasselbe Gerät fürs Online-Banking und für die Generierung von Transaktionsnummern (TANs) nutzen. Besser ist es, zum Beispiel nur das Smartphone fürs Banking und ein Tablet für die TANs zu verwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Bank die aktuelle Sicherheitslücke mit einem Update schließt – denn erfahrungsgemäß weiß man nie, ob es wirklich das letzte mögliche Einfallstor für Hacker war.
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Ein „intelligentes“ Haus bietet viele Vorteile, daher werden Smart-Home-Technologien wie Jalousien-, Licht- oder Heizungsregelung per App mehr und mehr zum Standard. Es gibt aber auch einen Nachteil: die oft kilometerlange Verkabelung. Sie hat das Potenzial, den Schaden bei Blitzschlag und Überspannung zu vergrößern.
Zumindest vermutet der Versicherer-Gesamtverband GDV die zunehmende Verbreitung dieser Technologien hinter dem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme, wie der jüngst veröffentlichten GDV-Blitzbilanz 2016 zu entnehmen ist. Ihr zufolge ging die Zahl der Versicherungsschäden durch Blitzschlag und Überspannung zwar gegenüber dem Vorjahr um rund 50.000 auf circa 300.000 zurück. Weniger stark sank aber die Gesamtschadenssumme, nämlich von 240 auf 210 Millionen Euro. Daraus resultiert der höhere durchschnittliche Schaden. Wer eine gute Wohngebäudeversicherung hat, muss sich darum aber nicht bekümmern.
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Finanzwissen kommt in der Schule bekanntermaßen zu kurz, obwohl das Interesse laut Umfragen groß ist. Entsprechende Wissenslücken zeigen sich auch beim Thema Effektivzins. Diese wichtige Kenngröße sagt den meisten Bundesbürgern wenig bis gar nichts, wie das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bremen erhoben hat.
Ihrer Umfrage zufolge haben 36 Prozent der Deutschen das Wort noch nie gehört; 32 Prozent kennen es zwar, können es aber nicht mit Inhalt füllen. Nur vier von zehn Befragten wussten, dass der Effektivzins höher als der Sollzins ist. Sogar viele aktuelle und ehemalige Kreditnehmer können mit dem Begriff nichts anfangen – was einige viel Geld gekostet haben dürfte.
Beim Effektivzins handelt es sich gemeinhin um den effektiven Jahreszins, der die jährlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent der Darlehenssumme angibt. Er sollte für einen Vergleich von Kreditangeboten herangezogen werden. Neben dem Sollzins enthält er auch eventuelle Gebühren, Prämien für eine Restschuldversicherung oder auch, bei Immobilienkrediten, die Grundschuldeintragung.
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Immer mehr Deutsche möchten ihren Lebensabend unter Palmen verbringen, wo die Lebenshaltungskosten praktischerweise oft auch niedriger liegen als hierzulande. 1,75 Millionen Renten überweist die gesetzliche Rentenversicherung derzeit ins Ausland. Der Wegzug in ferne Gefilde birgt allerdings einige Fallen; wer mit einer Auswanderung liebäugelt, sollte sich daher gut vorbereiten.
Vor einer dauerhaften Umsiedlung in ein Land außerhalb der EU sollte zunächst geklärt werden, ob die Rente auch ungemindert dorthin fließt. Wenn sie beispielsweise Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz einschließt, kann das ebenso fraglich sein wie bei einer Erwerbsminderungsrente, die nicht nur aus medizinischen Gründen geleistet wird. Bei Überweisungen außerhalb des Euroraums sollte man eventuelle Wechselkursschwankungen und Gebühren einkalkulieren. Zudem muss aus vielen Ländern jährlich eine Lebensbescheinigung eingereicht werden, damit der Zahlungsfluss nicht gestoppt wird. Vorsicht bei Riester-Renten: Wer sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) niederlässt, muss die erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wichtig ist auch die Steuerfrage: Die Rente wird entweder in Deutschland oder – bei vorhandenem Doppelbesteuerungsabkommen – im neuen Heimatland besteuert. Schließlich sollte man sich auch über den Krankenversicherungsschutz informieren, der gemeinhin nur in Europa weiterhin gilt.
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Die Niedrigzinsphase – und auf grundlegenderer Ebene auch der demografische Wandel – macht sich in der Ruhestandsplanung der Deutschen bemerkbar, wie eine aktuelle Studie belegt: Während vor vier Jahren noch knapp jeder zweite Befragte keine finanziellen Sorgen hinsichtlich seiner Rente hatte, sind es jetzt nur noch 37 Prozent.
Damit einher geht eine besorgniserregende Ungewissheit: Noch nicht einmal jeder Fünfte (18 Prozent) hat eine konkrete Vorstellung davon, mit welchen Einkünften er im Rentenalter rechnen kann. 76 Prozent würden sich eine solche Informiertheit aber wünschen. Über ein schriftliches Ruhestands-Finanzkonzept verfügen gerade mal 12 Prozent. Daran lässt sich eine gewisse Resignation ablesen; angesichts der steigenden Lebenserwartung rechnen auch nur 41 Prozent damit, den gewünschten Lebensstandard im Alter realisieren zu können. Umso notwendiger ist eine private Zusatzvorsorge für den Ruhestand.
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Wer eine Immobilie errichten will, steht möglicherweise in Zukunft bei der Kreditbeschaffung vor größeren Herausforderungen: Um den deutschen Immobilienmarkt vor einer Überhitzung und Blasenbildung zu schützen, liebäugelt die Bundesregierung mit der Idee einer Darlehensbremse für Hausbauer.
Die Überlegungen sehen die Einrichtung eines zentralen Melderegisters vor, an das die Banken verschiedene Kennzahlen zu den vergebenen Baudarlehen übermitteln müssen. Sobald die Behörden eine Blasenbildung erkennen, können die Kreditbedingungen verschärft und damit die Banken an die kurze Leine genommen werden – etwa indem die maximale Darlehenshöhe im Verhältnis zur Immobilie, die maximale Laufzeit oder die zulässige Gesamtverschuldung des Kreditnehmers im Verhältnis zu seinem Einkommen festgelegt werden. Mit einem konkreten Gesetzentwurf wird noch im September gerechnet.
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In zahlreichen Reisekrankenversicherungen findet sich die Formulierung, dass ein Krankenrücktransport nur dann vom Versicherer bezahlt wird, wenn er ärztlich verordnet wurde. Unter Berufung auf diese Klausel verweigerte auch ein Krankenversicherer 2013 die Erstattung der Kosten für einen Charterflug, den eine Hochschwangere nach Komplikationen in Frankreich in Anspruch genommen hatte. Ihr war wegen Verständigungsproblemen die Rückreise „empfohlen“ (nicht verordnet) worden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die medizinische Notwendigkeit eines Krankenrücktransports nicht unbedingt ärztlich bestätigt werden muss – die entsprechende Klausel in den Bedingungen ist demnach unwirksam. Im verhandelten Fall reiche es aus, dass die Rückreise erkennbar „medizinisch notwendig“ war. Für die Klägerin ist das allerdings nur ein Teilerfolg. Denn zugleich urteilten die Richter, dass nach Möglichkeit Linienverkehrsmittel genutzt werden müssen. Den wesentlich teureren Charterflug muss die Klägerin daher größtenteils selbst bezahlen.
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Der Höchstrechnungszins, den Lebensversicherer ihren Kunden maximal garantieren dürfen, soll nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums Anfang 2017 auf 0,9 Prozent sinken. Aktuell beträgt er noch 1,25 Prozent. Die Politik reagiert damit auf die anhaltende Niedrigzinsmisere, die auch den Versicherern zu schaffen macht. Denn diese müssen die Zinsversprechen aus alten Verträgen, teilweise bis zu 4 Prozent, noch erfüllen.
Die klassische Lebensversicherung (LV) mit Garantieverzinsung stirbt damit einen Tod auf Raten; mehrere große Versicherer haben sich bereits ganz aus dem Geschäft verabschiedet, darunter Generali, Ergo und Talanx. Die Allianz rät ihren Kunden vom Abschluss des Klassikers ab. Mittlerweile wählen neun von zehn LV-Kunden stattdessen neuartige Garantiemodelle als Altersvorsorge. Die Policen garantieren in der Regel nur noch den Beitragserhalt und stellen dafür höhere Renditechancen in Aussicht.
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Es galt lange als Selbstverständlichkeit: Wer regelmäßig Geldeingänge ab einer bestimmten Höhe verzeichnet, bezahlt für sein Girokonto nichts. Damit könnte es bald vorbei sein: Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank erschwert den Geldhäusern ihr Brot-und-Butter-Geschäft. Geld zu verwahren bringt keine Zinsen mehr ein, sondern kostet mittlerweile sogar Geld.
Viele Bankkunden spüren das bereits in Form erhöhter oder neu eingeführter Gebühren, beispielsweise für Papierüberweisungen oder Kreditkartenumsätze. Doch auch das kostenlose Girokonto selbst steht zur Disposition. „Die Zeit von weiten Angeboten kostenloser Kontoführung ist aus meiner Sicht vorbei“, diagnostiziert Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon. Und Postbank-Chef Frank Strauß sekundiert: „Es gibt keinen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto. Sie zahlen auch für Strom, ein Teil der Bankdienstleistungen ist wie Strom eine Versorgung.“ Offenbar werden die meisten Bankkunden bald umdenken müssen.
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