Finanzwissen kommt in der Schule bekanntermaßen zu kurz, obwohl das Interesse laut Umfragen groß ist. Entsprechende Wissenslücken zeigen sich auch beim Thema Effektivzins. Diese wichtige Kenngröße sagt den meisten Bundesbürgern wenig bis gar nichts, wie das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bremen erhoben hat.
Ihrer Umfrage zufolge haben 36 Prozent der Deutschen das Wort noch nie gehört; 32 Prozent kennen es zwar, können es aber nicht mit Inhalt füllen. Nur vier von zehn Befragten wussten, dass der Effektivzins höher als der Sollzins ist. Sogar viele aktuelle und ehemalige Kreditnehmer können mit dem Begriff nichts anfangen – was einige viel Geld gekostet haben dürfte.
Beim Effektivzins handelt es sich gemeinhin um den effektiven Jahreszins, der die jährlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent der Darlehenssumme angibt. Er sollte für einen Vergleich von Kreditangeboten herangezogen werden. Neben dem Sollzins enthält er auch eventuelle Gebühren, Prämien für eine Restschuldversicherung oder auch, bei Immobilienkrediten, die Grundschuldeintragung.
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Dass Bausparkassen an den in früheren Hochzinszeiten abgeschlossenen Verträgen zu knabbern haben, ist allgemein bekannt. Die Praxis, die „Altlasten“ nach Ablauf von zehn Jahren seit Zuteilungsreife zu kündigen, hat sich mittlerweile mit dem Segen des Bundesgerichtshofs durchgesetzt. Das gleiche Schicksal könnte nun jedoch auch jüngeren Bausparverträgen bevorstehen.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat die erste deutsche Bausparkasse angekündigt, sich mit einem juristischen Kniff von jüngeren, aber immer noch vergleichsweise hochverzinsten Verträgen trennen zu wollen. Dazu will sie sich auf eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ berufen, die durch die Zinspolitik eingetreten sei. Paragraf 313 BGB sieht vor, dass ein Vertrag gekündigt werden kann, wenn sich dessen Grundlagen in bei Abschluss unvorhersehbarer Weise geändert haben. Ob dieser Griff in die juristische Trickkiste gerichtlich Bestand hat und somit eine neuerliche Kündigungswelle anrollt, bleibt abzuwarten.
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Seit März 2016 gilt die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit der die Bedingungen für Eigenheimkredite verschärft wurden. EU und Bundesregierung möchten damit eine zu freigiebige Vergabepraxis sowie eine daraus resultierende Immobilienblase verhindern. Wie sich die strengere Kreditwürdigkeitsprüfung auswirkt, lässt sich an einer Auswertung eines Finanzierungsportals ablesen, das rund 18 Prozent des Marktes auf sich vereint.
Demnach sind die Zeiten vor allem für Interessenten jenseits der 40 Jahre härter geworden. Im ersten Halbjahr nach der Reform sank das Volumen der von 40- bis 50-Jährigen abgeschlossenen Kreditverträge um 4 Prozent. Das würde auf den Gesamtmarkt umgelegt eine Summe von 1,2 Milliarden Euro bedeuten. Bei den 60- bis 70-Jährigen betrug der Rückgang sogar 12,1 Prozent. Anders als befürchtet leiden junge Kreditanwärter dagegen kaum unter der neuen Praxis: Die 18- bis 30-jährigen steigerten ihr Kreditvolumen um 8,5 Prozent.
Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Bundesregierung kürzlich angekündigt, die Zügel wieder etwas zu lockern. Künftig sollen „Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen“ stärker in die Bonitätsanalyse einbezogen werden.
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Wer als Bausparer eine Gebühr für die Inanspruchnahme seines Darlehens entrichten musste, darf sich Hoffnungen auf eine Rückerstattung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2014 die Bearbeitungsgebühren für Bankkredite für unzulässig erklärt und die Institute zur Rückzahlung verdonnert. Analog dazu haben die BHG-Richter nun auch die Bearbeitungsentgelte für Bausparkredite gekippt.
In neueren Bausparverträgen sind die Gebühren gar nicht mehr vorgesehen, früher – insbesondere bis zu Jahrtausendwende – waren sie weitverbreitet. Somit sind es vor allem die Sparer mit älteren Verträgen und noch nicht oder erst kürzlich abgerufenem Darlehen, die von der Entscheidung profitieren. Allerdings drängt die Zeit, denn bis auf Weiteres (eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es noch nicht) gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Wer vor 2014 sein Darlehen in Anspruch genommen hat, kann also vermutlich nicht mit einer Gebührenrückerstattung rechnen. Die Verbraucherzentralen stellen Musterbriefe für die Rückforderung bereit.
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Die (Bau-)Zinsen sind dank der EZB auf einem Rekordtief. So mancher Häuslebauer ärgert sich hier über seine eigenen Zinsen. Denn erst wenn die Zinsbindungsfrist des laufenden Kredits zu Ende ist, können sich Immobilienfinanzierer entweder bei dem bisherigen Kreditgeber oder bei einer anderen Bank eine günstige Anschlussfinanzierung sichern.
Allerdings müssen auch diejenigen, deren Zinsbindungsfrist noch einige Jahre weiterläuft, nicht Angst haben außen vor zu bleiben. Und dazu müssen sie nicht einmal eine Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf nehmen. Wer noch einige Zeit bis zur Umschuldung warten muss, kann sich die Niedrigzinsen bereits jetzt sichern, mit einem Forward-Darlehen.
Auf diese Weise sichern sich Schuldner gegen steigende Zinsen ab, während heute schon mit festen Monatsraten kalkuliert werden kann. Auch in diesem Fall können sich die Immobilienfinanzierer nach günstigen Angeboten umsehen und müssen nicht bei ihrem bisherigen Kreditgeber bleiben. Es werden zwar Zinsaufschläge fällig, allerdings sind diese der- zeit sehr niedrig, so dass sich das Forward-Darlehen trotzdem lohnen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Deutschlands Mieter sorgen sich um das Wohnen im Alter. Zwei Drittel sind laut einer aktuellen Untersuchung überzeugt, dass ihre derzeitige Bleibe ungeeignet für ein Leben im Alter oder mit Behinderung ist. Auch glauben 60 Prozent, dass ältere Menschen in ihrer häuslichen Umgebung auf sich allein gestellt sind. Abhilfe schafft hier nur die eigene Immobilie, die bereits frühzeitig auf das Alter vorbereitet werden kann. So etwas kostet aber auch Geld. Nur gut, dass der Staat einen nicht im Regen stehen lässt und Fördermaßnahmen – und das altersunabhängig – anbietet. Mit dem Kreditprogramm Altersgerecht Umbauen der staatlichen Förderbank KfW werden beispielsweise diejenigen unterstützt, die ihre Umbau-Pläne günstig realisieren möchten. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von Maßnahmen, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert sowie der Wohnkomfort und die Sicherheit erhöht werden sollen. Dabei hat man bei der KfW alle Altersgruppen im Blick. Während älteren Menschen ein möglichst langer Verbleib in der gewohnten Umgebung ermöglicht wird, kommt die Förderung auch behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch. Zum Beispiel können mithilfe des Kredits Altersgerecht Umbauen Schwellen entfernt, Wände und Durchgänge versetzt, die Küche und das Bad umgebaut, Terrassen und Balkone gestaltet werden und vieles mehr. Den effektiven Jahreszins gibt es schon ab 1,00 Prozent, während ein Kreditbetrag je Wohneinheit von bis zu 50.000 Euro in Anspruch genommen werden kann. Allerdings kann dieser Betrag wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Art und Höhe der Sicherheiten werden wiederum mit dem Finanzierungspartner vor Ort vereinbart. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern wohnen die Deutschen eher zur Miete und nicht in den eigenen vier Wänden. Allerdings sind die Zinsen für Immobilienfinanzierungen derzeit so niedrig wie nie. Da wird es für immer mehr Mieter sinnvoll, daran zu denken, sich den Traum von einer eigenen Wohnung oder sogar einem eigenen Haus zu erfüllen. Die klassische Eigentumswohnung ist keineswegs so teuer wie man denkt. Sie lässt sich dank der günstigen Zinsen leichter finanzieren, so dass viele Menschen an einen Kauf denken können, die es sich bisher angesichts ihrer finanziellen Möglichkeiten gar nicht vorstellen konnten, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Dabei liegen die Vorteile auf der Hand. Anstatt jeden Monat die Miete zu bezahlen, kann man genauso gut auch die fälligen Kreditraten überweisen. Dank des niedrigen Zinsniveaus fallen diese günstig aus. Nur genießt man beim Immobilienkauf den Vorteil, dass einem das Objekt am Ende der Abzahlphase gehört. Gleichzeitig dienen Immobilien der Kapitalsicherung, was insbesondere wichtig wird, wenn es an den Finanzmärkten turbulent zugeht. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Bauherren und Immobilienkäufer profitieren weiterhin von historisch niedrigen Kreditzinsen. Genau darin liegt bei Annuitätendarlehen aber auch ein Risiko, das vielen nur bedingt bewusst ist: Je niedriger die Zinsen sind, desto länger dauert bei gleicher Anfangstilgung die Entschuldung. Sinnvoll sind daher Tilgungsraten von 2 Prozent und mehr. Wer mit lediglich 1 Prozent tilgt, zahlt seinen Kredit unter Umständen 50 Jahre lang ab. Anschlussfinanzierer sind hierbei ebenfalls betroffen: Diese haben ihre Immobilie vor zehn Jahren oder mehr zu deutlich schlechteren Konditionen finanziert und fühlen sich jetzt wie im Schlaraffenland. Sie können mehr Geld in die Tilgung investieren oder ihre monatliche Belastung senken. So oder so sollte die anfängliche Tilgungsrate weiter beibehalten werden, um den ursprünglichen Finanzierungsplan aufrecht zu erhalten. Wem es finanziell möglich ist, sollte seine monatliche Rate jedoch mindestens stabil halten und die Zinsersparnis in höhere Tilgungsraten investieren. Unterm Strich führt dies zu schnellerer Schuldenfreiheit. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der hessische Landtag hat diese Woche eine Anhebung der Grunderwerbssteuer von 5 auf 6 Prozent entschieden. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. August dieses Jahres und nicht erst – wie ursprünglich geplant – zum Jahreswechsel. Anfang des Jahres hatten schon Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuersätze angehoben. Als nächstes Bundesland plant das Saarland eine Erhöhung von 5,5 auf 6,5 Prozent. Diese wird voraussichtlich zum 1. Januar 2015 umgesetzt.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Grunderwerbsteuer haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
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