Diensthaftpflicht

Diensthaftpflicht für die unachtsamen Augenblicke

Was im Privaten selbstverständlich ist, sollte für Sie als Beamter auch im Dienst normal sein. Ihr Dienstherr haftet zwar erst einmal für Sie, wenn während der Ausübung Ihrer Tätigkeit ein Schaden entsteht. Allerdings kann er Sie auch im Rahmen der Amtshaftung gemäß §839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG in Regress nehmen. Sollten Sie sogar durch eine grob fahrlässige Pflichtverletzung einen Schaden versuchen, wie zum Beispiel durch die Nichtbeachtung von Dienstvorschriften, sind Sie voll haftbar zu machen. Dies kann z.B. die Verletzung der Aufsichtspflicht in Schulen und auf Klassenfahrten sein. Sichern Sie sich für diesen Fall ab, denn auch Sie sind nicht unfehlbar.

Fahrlässigkeit Vorsatz
leichte mittlere grobe
Nach der Rechtsprechung wäre dies ein Fehlverhalten, das einmal passieren kann, wie z.B.
– Sich-Vergreifen
– Sich-Versprechen
– Sich-Vertun
Die gebotene Sorgfalt wird außer Acht gelassen, obwohl die Schädigung vorhersehbar und vermeidbar ist. Sorgfaltspflicht wird in ungewöhnlich hohem Maß verletzt. Das heißt, Vorsichtsmaßnahmen werden ignoriert, deren Notwendigkeit eindeutig vorliegt Pflichtverletzung, Schadeneintritt und auch die Folgen sind vorhersehbar und werden zumindest billigend in Kauf genommen.
Arbeitnehmer Privatwirtschaft Keine Haftung Teilhaftung Volle Haftung Volle Haftung
Beamter privatwirtschaftlich tätig Keine Haftung Teilhaftung Volle Haftung Volle Haftung
Beamter hoheitlich tätig Keine Haftung Teilhaftung Volle Haftung Volle Haftung

Eine Haftung ist abhängig von der Art des Verschuldens und/oder der Art der Tätigkeit des Handelns.

Schadenbeispiele

Bereich Tätigkeitsbereich/Schadenbeispiel Eingetretener Schaden
Allgemeine Verwaltung Weil der Bedienstete vergisst, Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen. Forderungsausfälle im Falle einer Haftung
Bauamt Der Beamte hat eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt. Daraufhin beginnt der Bauherr mit den Bauarbeiten. Dann wird die Baugenehmigung aufgrund eines Widerspruchs des Nachbarn aufgehoben. nutzlose Aufwendungen des Bauherrn
EDV-Abteilung Der für Datensicherung zuständige Bedienstete lässt das Sicherungsprogramm nicht rechtzeitig laufen. Bei einem Systemausfall gehen Datenerfassungen eines gesamten Tages verloren. Die Nacherfassung ist nur mit Überstunden der Sachbearbeiter zu schaffen. erhöhte Personalkosten (Überstundenvergütung an die Sachbearbeiter)
Einwohnermeldeamt Der Beamte stellt einen fehlerhaften Pass aus. Der Fehler bleibt unerkannt, bis der Passinhaber bei der Ausreise am Zoll Probleme bekommt. Verzögerung bei der Ausreise am Zoll, dadurch Mehraufwendungen des Passinhabers für Hotel/Flugticket
Finanzamt Der Bedienstete zögert die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus. Dadurch tritt Verjährung der Steuerschuld ein. Mindereinnahmen des Fiskus
Forstamt Der Bedienstete veranlasst eine zu starke Durchforstung eines Waldstücks. Dadurch werden die verbleibenden Bäume sturmanfälliger. Beim nächsten Sturm entsteht deshalb umfangreicher Windbruch. Wertminderung des staatlichen Forstes
Gerichtsvollzieher Der Gerichtsvollzieher versteigert einen LKW, obwohl das Zwangsvollstreckungsverfahren schon eingestellt worden ist. Der Schuldner verliert das Eigentum am versteigerten Vermögenswert
Gesetzliche Krankenversicherung Der Sachbearbeiter treibt rückständige Krankenkassenbeiträge nicht rechtzeitig ein. Einnahmeausfall des Trägers (z. B. AOK, IKK, BKK)
Jugendamt Der Beamte gibt als Amtsvormund die Zustimmung zu einem für das Mündel nachteiligen Verkauf. Vermögenseinbußen des Mündels
Lehrer Der für die Bestellung von Sachmitteln zuständige Lehrer kauft ohne Einholung der vorgeschriebenen Angebote beim erstbesten Händler ein. Mehrausgaben des Schulträgers
Liegenschaftsverwaltung Der Bedienstete vermietet versehentlich einen Konzertsaal für denselben Termin an zwei Veranstalter. nutzlose Aufwendungen des Veranstalters, der den Saal nicht erhält
Musikschule Der Bedienstete gibt in den Vertragsformularen für Musiklehrer versehentlich einen Stundensatz von 30 Euro anstatt 15 Euro vor. Die mit diesen Formularen geschlossenen Verträge werden wirksam. Bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit müssen die überhöhten Stundensätze ausgezahlt werden. Mehraufwendungen des Musikschulträgers
Ordnungsamt Der Bedienstete entzieht einem Gastwirt die Gaststättenerlaubnis. Im Rechtsstreit stellt sich heraus, dass diese Maßnahme unrechtmäßig war. Gewinnausfall des Gastwirts
Personalwesen Der Bedienstete berechnet das Besoldungsdienstalter falsch. Dadurch werden zu hohe Bezüge ausgezahlt. überhöhte Personalkosten
Polizei Der Beamte gibt unbefugt Vorstrafen und Ermittlungsverfahren an den Arbeitgeber des Betroffenen bekannt. Der Betroffene verliert seinen Arbeitsplatz. Verdienstausfall des Betroffenen
Rechtspfleger Der Beamte trägt eine Sicherungsgrundschuld für ein Bankdarlehen mit einem zu niedrigen Betrag in das Grundbuch ein. Als der Kreditnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann, ist die Bank nur unvollständig abgesichert. Kreditausfall der Bank
Richter Der Richter verlegt einen Beweistermin, vergisst aber, die Zeugen für den ausgefallenen Termin auszuladen. Die Zeugen erscheinen und verlangen den Ersatz ihrer Aufwendungen. nutzlos aufgewendete Zeugenentschädigung
Sozialamt Der Beamte berechnet die Höhe des Wohngeldes nicht korrekt. Dadurch erhalten zahlreiche Sozialhilfeempfänger zu viel Wohngeld. überzahlte Beträge, die von den Empfängern nicht mehr zurückgezahlt werden können
Staatsanwaltschaft Der Beamte gibt eine unsachgemäße Presseinformation über die Ermittlungen in einem Umweltstrafrechtsfall heraus. Geschäftsschädigung des betroffenen Unternehmens
Stadt-/Gemeindeverwaltung Der Bedienstete denkt zu spät daran, für ein Denkmalschutzprojekt einen Zuschuss aus Landesmitteln zu beantragen. Für die bereits abgelaufene Zeit muss die Stadt das Projekt höher finanzieren. höherer Zinsaufwand für die Zwischenfinanzierung
Standesamt Der Standesbeamte verzögert die Eheschließung. steuerliche Nachteile der Ehepartner
Universitätsprofessor Der Beamte trifft eine fehlerhafte Prüfungsentscheidung. Der zunächst durchgefallene Kandidat besteht die Prüfung erst nach Widerspruch und Klage gegen die Prüfungsentscheidung. Verdienstausfall des Prüfungskandidaten während der Verfahrensdauer
Vermessungsbeamte Wegen der unrichtigen Grundstücksvermessung des Beamten wird für das Grundstück eine zu große Fläche ausgewiesen. Schadenersatzanspruch eines Grundstückserwerbers wegen zu hohen Kaufpreises
Wirtschaftsministerium Der Beamte gewährt zu hohe Subventionen an einen Berechtigten. Defizit im Haushalt des Landes durch Budgetüberschreitung
Zoll Wegen eines Irrtums bei der Prüfung von Zollpapieren hält der Bedienstete eine Person unberechtigt fest. Verdienstausfall und zusätzliche Reisekosten des Festgehaltenen

Im Falle einer Haftung

Haben Sie einen Schaden verursacht, für den Sie haftbar gemacht werden können, kann Ihr Dienstherr und Arbeitgeber Sie in voller Höhe zum Regress verpflichten. Die Pflichtverletzung kann zum Beispiel während eines hoheitlichen Handelns, zum Beispiel bei einer unrechtmäßig versagten Baugenehmigung, stattfinden. Dabei muss der Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zustanden gekommen sein. Eine anteilige Regressnahme ist bei einer privatwirtschaftlichen Pflichtverletzung möglich.

Sichern Sie das Risiko ab

Neben den privaten Risiken sollten Sie deshalb auch die dienstlichen Risiken absichern. Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt aber nicht den Schaden, der während der Ausübung Ihres Dienstes entsteht. Möchten Sie sich gegen eine eventuelle Regressnahme durch den Dienstherrn absichern, benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Nur so können Sie Ihr Eigentum und Ihre Ersparnisse gegen Ansprüche Dritter schützen, die eigenen Ansprüche durchsetzen und einem finanziellen Ruin vorbeugen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung in Kombination mit einer Diensthaftpflicht sind Sie rund um abgesichert. Viele Schäden sind ohne Selbstbeteiligung versichert, so auch der Schlüsselverlust.

Gerne beraten wir Sie. Hier Termin vereinbaren!

Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung