Was im Privaten selbstverständlich ist, sollte für Sie als Beamter auch im Dienst normal sein. Ihr Dienstherr haftet zwar erst einmal für Sie, wenn während der Ausübung Ihrer Tätigkeit ein Schaden entsteht. Allerdings kann er Sie auch im Rahmen der Amtshaftung gemäß §839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG in Regress nehmen. Sollten Sie sogar durch eine grob fahrlässige Pflichtverletzung einen Schaden versuchen, wie zum Beispiel durch die Nichtbeachtung von Dienstvorschriften, sind Sie voll haftbar zu machen. Dies kann z.B. die Verletzung der Aufsichtspflicht in Schulen und auf Klassenfahrten sein. Sichern Sie sich für diesen Fall ab, denn auch Sie sind nicht unfehlbar.
Fahrlässigkeit | Vorsatz | |||
leichte | mittlere | grobe | ||
Nach der Rechtsprechung wäre dies ein Fehlverhalten, das einmal passieren kann, wie z.B. – Sich-Vergreifen – Sich-Versprechen – Sich-Vertun |
Die gebotene Sorgfalt wird außer Acht gelassen, obwohl die Schädigung vorhersehbar und vermeidbar ist. | Sorgfaltspflicht wird in ungewöhnlich hohem Maß verletzt. Das heißt, Vorsichtsmaßnahmen werden ignoriert, deren Notwendigkeit eindeutig vorliegt | Pflichtverletzung, Schadeneintritt und auch die Folgen sind vorhersehbar und werden zumindest billigend in Kauf genommen. | |
Arbeitnehmer Privatwirtschaft | Keine Haftung | Teilhaftung | Volle Haftung | Volle Haftung |
Beamter privatwirtschaftlich tätig | Keine Haftung | Teilhaftung | Volle Haftung | Volle Haftung |
Beamter hoheitlich tätig | Keine Haftung | Teilhaftung | Volle Haftung | Volle Haftung |
Eine Haftung ist abhängig von der Art des Verschuldens und/oder der Art der Tätigkeit des Handelns.
Schadenbeispiele
Bereich | Tätigkeitsbereich/Schadenbeispiel | Eingetretener Schaden | ||
Allgemeine Verwaltung | Weil der Bedienstete vergisst, Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen. | Forderungsausfälle im Falle einer Haftung | ||
Bauamt | Der Beamte hat eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt. Daraufhin beginnt der Bauherr mit den Bauarbeiten. Dann wird die Baugenehmigung aufgrund eines Widerspruchs des Nachbarn aufgehoben. | nutzlose Aufwendungen des Bauherrn | ||
EDV-Abteilung | Der für Datensicherung zuständige Bedienstete lässt das Sicherungsprogramm nicht rechtzeitig laufen. Bei einem Systemausfall gehen Datenerfassungen eines gesamten Tages verloren. Die Nacherfassung ist nur mit Überstunden der Sachbearbeiter zu schaffen. | erhöhte Personalkosten (Überstundenvergütung an die Sachbearbeiter) | ||
Einwohnermeldeamt | Der Beamte stellt einen fehlerhaften Pass aus. Der Fehler bleibt unerkannt, bis der Passinhaber bei der Ausreise am Zoll Probleme bekommt. | Verzögerung bei der Ausreise am Zoll, dadurch Mehraufwendungen des Passinhabers für Hotel/Flugticket | ||
Finanzamt | Der Bedienstete zögert die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus. Dadurch tritt Verjährung der Steuerschuld ein. | Mindereinnahmen des Fiskus | ||
Forstamt | Der Bedienstete veranlasst eine zu starke Durchforstung eines Waldstücks. Dadurch werden die verbleibenden Bäume sturmanfälliger. Beim nächsten Sturm entsteht deshalb umfangreicher Windbruch. | Wertminderung des staatlichen Forstes | ||
Gerichtsvollzieher | Der Gerichtsvollzieher versteigert einen LKW, obwohl das Zwangsvollstreckungsverfahren schon eingestellt worden ist. | Der Schuldner verliert das Eigentum am versteigerten Vermögenswert | ||
Gesetzliche Krankenversicherung | Der Sachbearbeiter treibt rückständige Krankenkassenbeiträge nicht rechtzeitig ein. | Einnahmeausfall des Trägers (z. B. AOK, IKK, BKK) | ||
Jugendamt | Der Beamte gibt als Amtsvormund die Zustimmung zu einem für das Mündel nachteiligen Verkauf. | Vermögenseinbußen des Mündels | ||
Lehrer | Der für die Bestellung von Sachmitteln zuständige Lehrer kauft ohne Einholung der vorgeschriebenen Angebote beim erstbesten Händler ein. | Mehrausgaben des Schulträgers | ||
Liegenschaftsverwaltung | Der Bedienstete vermietet versehentlich einen Konzertsaal für denselben Termin an zwei Veranstalter. | nutzlose Aufwendungen des Veranstalters, der den Saal nicht erhält | ||
Musikschule | Der Bedienstete gibt in den Vertragsformularen für Musiklehrer versehentlich einen Stundensatz von 30 Euro anstatt 15 Euro vor. Die mit diesen Formularen geschlossenen Verträge werden wirksam. Bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit müssen die überhöhten Stundensätze ausgezahlt werden. | Mehraufwendungen des Musikschulträgers | ||
Ordnungsamt | Der Bedienstete entzieht einem Gastwirt die Gaststättenerlaubnis. Im Rechtsstreit stellt sich heraus, dass diese Maßnahme unrechtmäßig war. | Gewinnausfall des Gastwirts | ||
Personalwesen | Der Bedienstete berechnet das Besoldungsdienstalter falsch. Dadurch werden zu hohe Bezüge ausgezahlt. | überhöhte Personalkosten | ||
Polizei | Der Beamte gibt unbefugt Vorstrafen und Ermittlungsverfahren an den Arbeitgeber des Betroffenen bekannt. Der Betroffene verliert seinen Arbeitsplatz. | Verdienstausfall des Betroffenen | ||
Rechtspfleger | Der Beamte trägt eine Sicherungsgrundschuld für ein Bankdarlehen mit einem zu niedrigen Betrag in das Grundbuch ein. Als der Kreditnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann, ist die Bank nur unvollständig abgesichert. | Kreditausfall der Bank | ||
Richter | Der Richter verlegt einen Beweistermin, vergisst aber, die Zeugen für den ausgefallenen Termin auszuladen. Die Zeugen erscheinen und verlangen den Ersatz ihrer Aufwendungen. | nutzlos aufgewendete Zeugenentschädigung | ||
Sozialamt | Der Beamte berechnet die Höhe des Wohngeldes nicht korrekt. Dadurch erhalten zahlreiche Sozialhilfeempfänger zu viel Wohngeld. | überzahlte Beträge, die von den Empfängern nicht mehr zurückgezahlt werden können | ||
Staatsanwaltschaft | Der Beamte gibt eine unsachgemäße Presseinformation über die Ermittlungen in einem Umweltstrafrechtsfall heraus. | Geschäftsschädigung des betroffenen Unternehmens | ||
Stadt-/Gemeindeverwaltung | Der Bedienstete denkt zu spät daran, für ein Denkmalschutzprojekt einen Zuschuss aus Landesmitteln zu beantragen. Für die bereits abgelaufene Zeit muss die Stadt das Projekt höher finanzieren. | höherer Zinsaufwand für die Zwischenfinanzierung | ||
Standesamt | Der Standesbeamte verzögert die Eheschließung. | steuerliche Nachteile der Ehepartner | ||
Universitätsprofessor | Der Beamte trifft eine fehlerhafte Prüfungsentscheidung. Der zunächst durchgefallene Kandidat besteht die Prüfung erst nach Widerspruch und Klage gegen die Prüfungsentscheidung. | Verdienstausfall des Prüfungskandidaten während der Verfahrensdauer | ||
Vermessungsbeamte | Wegen der unrichtigen Grundstücksvermessung des Beamten wird für das Grundstück eine zu große Fläche ausgewiesen. | Schadenersatzanspruch eines Grundstückserwerbers wegen zu hohen Kaufpreises | ||
Wirtschaftsministerium | Der Beamte gewährt zu hohe Subventionen an einen Berechtigten. | Defizit im Haushalt des Landes durch Budgetüberschreitung | ||
Zoll | Wegen eines Irrtums bei der Prüfung von Zollpapieren hält der Bedienstete eine Person unberechtigt fest. | Verdienstausfall und zusätzliche Reisekosten des Festgehaltenen |
Im Falle einer Haftung
Haben Sie einen Schaden verursacht, für den Sie haftbar gemacht werden können, kann Ihr Dienstherr und Arbeitgeber Sie in voller Höhe zum Regress verpflichten. Die Pflichtverletzung kann zum Beispiel während eines hoheitlichen Handelns, zum Beispiel bei einer unrechtmäßig versagten Baugenehmigung, stattfinden. Dabei muss der Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zustanden gekommen sein. Eine anteilige Regressnahme ist bei einer privatwirtschaftlichen Pflichtverletzung möglich.
Sichern Sie das Risiko ab
Neben den privaten Risiken sollten Sie deshalb auch die dienstlichen Risiken absichern. Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt aber nicht den Schaden, der während der Ausübung Ihres Dienstes entsteht. Möchten Sie sich gegen eine eventuelle Regressnahme durch den Dienstherrn absichern, benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung oder eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Nur so können Sie Ihr Eigentum und Ihre Ersparnisse gegen Ansprüche Dritter schützen, die eigenen Ansprüche durchsetzen und einem finanziellen Ruin vorbeugen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung in Kombination mit einer Diensthaftpflicht sind Sie rund um abgesichert. Viele Schäden sind ohne Selbstbeteiligung versichert, so auch der Schlüsselverlust.