Im Alltag sind wir ständig in Bewegung. Unser tägliches Leben ist ohne den Einsatz von Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Hören oder die Hände zu gebrauchen schwer vorstellbar. Doch was passiert, wenn man diese wichtigen Fähigkeiten verliert?
Damit Sie im Ernstfall nicht auf wackligen Beinen stehen, bietet Ihnen die Grundfähigkeitsversicherung eine wichtige Absicherung. Wenn Sie durch den Verlust von Grundfähigkeiten nicht mehr arbeiten können, benötigen Sie Geld, um weiterhin Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, Ihr Leben umzuorganisieren oder die Ausgaben für Ihre Pflege zu finanzieren.
Auch wenn Sie sich entscheiden, weiter zu arbeiten, erhalten Sie eine monatliche Rente, die Sie flexibel nach Ihrem Bedarf nutzen können. Schließlich sollen Sie im Ernstfall Ihr Leben trotz körperlicher Einschränkungen möglichst so weiterführen können wie bisher.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Der Versicherungsfall liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung grundlegender Fähigkeiten im Sinne unserer Bedingungen erfüllt ist. Das heißt, wenn die versicherte Person infolge von während der Versicherungsdauer aufgetretener Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall nach ärztlicher Beurteilung die beschriebenen Fähigkeiten verliert oder verlieren wird*:
Bei Verlust von mindestens einer der Fähigkeiten des Fähigkeitenkatalogs 1 über einen Zeitraum von zwölf oder mehr Monaten:
Oder bei Verlust von mindestens drei der Fähigkeiten des Fähigkeitenkatalogs 2 über einen Zeitraum von zwölf oder mehr Monaten:
Oder bei Verlust von mindestens einer der Fähigkeiten des Fähigkeitenkatalogs 3 über einen Zeitraum von zwölf oder mehr Monaten.
Der Verlust einer Fähigkeit im Sinne aller 3 Fähigkeitenkataloge darf nicht durch zumutbare Heilbehandlung oder nicht durch ein Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen (bezogen auf Fähigkeitenkatalog 1 und 2), behebbar sein.
Eine Beeinträchtigung gilt ab dem Erreichen der Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Pflegeversicherung als erfüllt.
Die Versicherungsdauer ist bis zu einem Alter von 55, 60, 62, 65 oder 67 Jahren wählbar. Auch eine lebenslange Leistungsdauer ist möglich, bei der die Leistung entsprechend dem gewählten Alter 50 % der vereinbarten Rente beträgt.
Sie haben die Möglichkeit, bei bestimmten Ereignissen wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Diese Erhöhungsgarantie haben Sie ereignisunabhängig ebenfalls zum fünften und zehnten Jahrestag des Versicherungsbeginns.
Die Beiträge für die Grundfähigkeitsversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Im Leistungsfall ist die Rente nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
Da die Vielfalt der Angebote riesig ist, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch.
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