Ihr Versicherungs- und Finanzmakler
Kennen Sie das auch?
Sie haben verschiedene Versicherungs- und Finanzprodukte abgeschlossen und wissen nicht mehr so recht ….
- … was dieses Produkt kann?
- … was dabei für Sie heraus kommt?
- … sind die Produkte überhaupt noch zeitgemäß?
- … passen diese überhaupt noch zu Ihrer Lebenssituation?
- … gibt es bessere Alternativen?
Sie haben aber keine Lust sich den Vertreter der „XYZ Versicherung AG“ ins Haus zu holen, der Ihnen erzählt wie toll seine Gesellschaft ist und wie schlecht alle anderen sind!
Wir machen es einfach für Sie. Kostenfrei prüfen wir für Sie die Produkte jeder Gesellschaft im Detail und geben Ihnen ein anbieterunabhängiges Feedback.
Das sagen Kunden über uns:

Vertrauen ist der erste Schritt. Um alle Details prüfen zu können übernehmen wir die Betreuung Ihrer Verträge und fordern bei den Gesellschaften aktuelle Vertragsunterlagen an. Hierzu brauchen wir diese Formulare von Ihnen zurück:
Versicherungsmaklervertrag
Maklervollmacht
Einwilligungserklaerung_Datenschutz
Zuverlässigkeit ist der nächste Schritt. Den wir unternehmen nichts ohne Ihr OK, bei allen noch so kleinen Änderungen.
Wir sind da, wo Sie es wollen. Immer persönlich
- am Telefon 06102 3528501
- bei Ihnen in Neu-Isenburg, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt und weitere
- bei uns in Neu-Isenburg
- online am PC
- oder in der App (dieser Dienst folgt in Kürze)
Wir bieten Ihnen darüber hinaus eine Versorgungsanalyse an, die alle Versicherungs- und Finanzprodukte unter ein Dach bringt und Ihnen damit eine umfassende Übersicht verschafft. Themen wie:
• Familienabsicherung
• Gesundheitsvorsorge
• Arbeitskraft
• Alter und Ruhestand
• Heim, Recht und Haftung
• Kapital, Bank und Kredit
• Eigenheim
• KFZ Versicherung
werden für Sie transparent aufbereitet und aus versicherungsdeutsch wird Klarheit!
Und das können Sie von uns außerdem erwarten:
• Offenheit
• Kostentransparenz
• Glaubwürdigkeit
• Rendite Optimierung
• Lösungstransparenz
• Neutralität
• Laufende Betreuung
• Anbieterunabhängigkeit
• Vertrauen
• Zuverlässigkeit
• Leistungsoptimierung
News
So mancher Fondsinvestor dürfte sich um die Jahreswende wundern, warum von seinem Giro- oder Verrechnungskonto ein Betrag wegen „Fondsbesteuerung“ abgebucht wurde. Der Grund liegt in der Investmentsteuerreform. Die trat im Kern zwar schon 2018 in Kraft, doch zwei Änderungen greifen erst mit Beginn des neuen Jahres. Leider lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Steuererklärung für Fondsanleger damit nicht einfacher wird.
Die Abbuchung betrifft die nun fällige Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds. Sie wird nach einer fixen Formel berechnet und direkt von der Bank eingezogen – es sei denn, ein Freistellungsauftrag deckt den Betrag ab oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde vorgelegt. Zudem muss der Fonds natürlich auch einen Wertzuwachs erzielt haben, der oberhalb der bereits ausgeschütteten Erträge lag. Die weitere Neuerung betrifft die Frist, innerhalb derer die Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten: Nachdem sie zuvor im Februar ablief, haben die Banken in diesem Jahr bis zum 30. April Zeit.
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Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf.
Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.
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Fast dreieinhalb Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflegeleistungen angewiesen, bis 2045 soll diese Zahl Prognosen zufolge auf rund fünf Millionen anschwellen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – als eine Art Teilkasko – bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten. Und der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen oder ihre engen Angehörigen beisteuern müssen, steigt und steigt: 1.830 Euro monatlich sind, Stand Januar 2019, im bundesweiten Durchschnitt für stationäre Pflege aus eigener Tasche zu entrichten. Das entspricht einer Steigerung um 58 Euro im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Am teuersten ist die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo im Schnitt 2.252 Euro zugezahlt werden müssen; Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt müssen dagegen mit 1.218 Euro am wenigsten aufbringen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt in der gesetzlichen Rentenversicherung bundesweit bei rund 1.050 Euro. Bei Frauen beträgt die Durchschnittsrente sogar nur 685 Euro.
Trotz dieses Missverhältnisses hat nur jeder 20. Erwachsene für den Fall vorgesorgt, einmal selbst zum Pflegefall zu werden. Dabei kosten entsprechende Versicherungen, gerade wenn man in relativ jungen Jahren einsteigt, nur wenige Euro pro Monat.
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