Ihr Versicherungs- und Finanzmakler
Kennen Sie das auch?
Sie haben verschiedene Versicherungs- und Finanzprodukte abgeschlossen und wissen nicht mehr so recht ….
- … was dieses Produkt kann?
- … was dabei für Sie heraus kommt?
- … sind die Produkte überhaupt noch zeitgemäß?
- … passen diese überhaupt noch zu Ihrer Lebenssituation?
- … gibt es bessere Alternativen?
Sie haben aber keine Lust sich den Vertreter der „XYZ Versicherung AG“ ins Haus zu holen, der Ihnen erzählt wie toll seine Gesellschaft ist und wie schlecht alle anderen sind!
Wir machen es einfach für Sie. Kostenfrei prüfen wir für Sie die Produkte jeder Gesellschaft im Detail und geben Ihnen ein anbieterunabhängiges Feedback.
Das sagen Kunden über uns:

Vertrauen ist der erste Schritt. Um alle Details prüfen zu können übernehmen wir die Betreuung Ihrer Verträge und fordern bei den Gesellschaften aktuelle Vertragsunterlagen an. Hierzu brauchen wir diese Formulare von Ihnen zurück:
Versicherungsmaklervertrag
Maklervollmacht
Einwilligungserklaerung_Datenschutz
Zuverlässigkeit ist der nächste Schritt. Den wir unternehmen nichts ohne Ihr OK, bei allen noch so kleinen Änderungen.
Wir sind da, wo Sie es wollen. Immer persönlich
- am Telefon 06102 3528501
- bei Ihnen in Neu-Isenburg, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt und weitere
- bei uns in Neu-Isenburg
- online am PC
- oder in der App (dieser Dienst folgt in Kürze)
Wir bieten Ihnen darüber hinaus eine Versorgungsanalyse an, die alle Versicherungs- und Finanzprodukte unter ein Dach bringt und Ihnen damit eine umfassende Übersicht verschafft. Themen wie:
• Familienabsicherung
• Gesundheitsvorsorge
• Arbeitskraft
• Alter und Ruhestand
• Heim, Recht und Haftung
• Kapital, Bank und Kredit
• Eigenheim
• KFZ Versicherung
werden für Sie transparent aufbereitet und aus versicherungsdeutsch wird Klarheit!
Und das können Sie von uns außerdem erwarten:
• Offenheit
• Kostentransparenz
• Glaubwürdigkeit
• Rendite Optimierung
• Lösungstransparenz
• Neutralität
• Laufende Betreuung
• Anbieterunabhängigkeit
• Vertrauen
• Zuverlässigkeit
• Leistungsoptimierung
News
Aktien▪ Die Aktien der entwickelten Länder bieten 2022 mittel- bis langfristig aussichtsreiche Ertragschancen. Eine durch die Geldpolitik der Notenbanken ausgelöste wirtschaftliche Abschwächung könnte die Gewinne der Unternehmen und damit die Aktienkurse 2023 belasten.▪ Die Aktienquoten sollten nach dem Kursrückgang 2022 nicht voll ausgereizt werden. Zwischenzeitliche Rücksetzer können aber zum Nachkaufen genutzt werden.▪ 2023 sollten Qualitäts- und Dividendenaktien das Portfolio stabilisieren. Im Jahresverlauf sehen wir Chancen bei Qualitätswachstumswerten zu vernünftigen Bewertungen.▪ Edelmetallaktien haben ein schwaches Jahr hinter sich, obwohl Gold und Silber in Euro stiegen. Eine erhöhte Inflation und Investitionen in erneuerbare Energien sprechen für die Titel.
Anleihen▪ Investments in Anleihen bieten nach den Zinserhöhungen der Notenbanken wieder eine Alternative.▪ Aufgrund der inversen Zinsstrukturkurve finden wir kurzlaufende Staatsanleihen der entwickelten Länder interessanter.▪ Im Anleihesegment bieten vor allem Hochzins und Schwellenländeranleihen Potenzial, solange es zu keiner tiefen Rezession der Weltwirtschaft oder einem sehr starken US-Dollar kommt.
Edelmetalle und Rohstoffe▪ Gold und Silber zählen mittelfristig zu den aussichtsreichen Anlageklassen. Kurzfristig könnte das erhöhte Zinsniveau belasten, besonders wenn die Inflationserwartungen zurückgehen sollten, was den Realzins erhöht.▪ Mit Blick auf mögliche Inflationsüberraschungen – z. B. falls sich die Zentralbanken zu früh von der straffen Geldpolitik verabschieden sollten – und schwelende geopolitische Spannungen drängt sich Gold als Portfolioversicherung geradezu auf.▪ Langfristig sollte die steigende Nachfrage nach Industriemetallen (Kupfer, Nickel, Lithium, seltene Erden) und Silber aufgrund des nachhaltigen Umbaus der Wirtschaft und dem Ausbau erneuerbarer Energien zu stark steigenden Kursen bei Minenaktien führen.
Währungen▪ Der US-Dollar wertete 2022 im Vergleich zum Euro deutlich auf. Ausgehend von 1,14 USD/EUR verteuerte sich der Greenback um 6,5 % auf 1,07 USD/EUR zum Jahresende. Ausschlaggebend waren die aggressiven Zinserhöhungen der Fed zur Bekämpfung der Inflation. Im 3. Quartal notierte der Greenback zwischenzeitlich bei 0,95 USD/EUR, was eine Aufwertung von 20 % bedeutete. Sinkende Inflationsdaten in den USA und eine abnehmende Dynamik der Zinserhöhungen auch im Vergleich zum Euroraum führten zu der gegenläufigen Bewegung im 4. Quartal.▪ Auf dem jetzigen Niveau erwarten wir keinen deutlich schwächeren USD gegenüber dem Euro. Zwar befindet sich die US-Notenbank Fed kurz vor ihrem zyklischen Zinshoch, aber der Spielraum der EZB für Zinserhöhungen ist eingeschränkt, sodass die Zinsdifferenz weiterhin für den USD sprechen sollte.▪ Wir empfehlen, ca. 50 % des Portfolios in Euro, 30 % in US-Dollar und den Rest diversifiziert über Hartwährungen (japanischer Yen, Schweizer Franken) und Schwellenländer-Währungen zu investieren.
Immobilien▪ Offene Immobilienfonds (OIF) legten 2022 um ca. +2,3 % zu und litten nicht unter den erhöhten Zinsen für Immobiliendarlehen. Allerdings hatten die gestiegenen Anleiherenditen einen negativen Kurseffekt auf die meist in kurzlaufende Anleihen investierten Kassebestände der Fonds.▪ Am Immobilienmarkt zeigen sich erste Warnsignale: Die langjährigen Preissteigerungen haben ihren Höhepunkt überschritten. Zum ersten Mal seit Jahren fällt zum Beispiel der deutsche Hauspreisindex.▪ Mittelfristig dürften Anleihen bei Renditen um die 4 % wieder eine Alternative zu offenen Immobilienfonds darstellen, deren erwarteter Ertrag eher bei 2 % liegt. Jedoch erwarten wir bei Anleihen eine höhere Volatilität als bei Immobilieninvestments.▪ Der Immobilienmarkt befindet sich im Spannungsfeld von höheren Finanzierungskosten und einer sich abkühlenden Wirtschaft. Letztere könnte in Kombination mit dem Home-Office-Trend für Gewerbeimmobilien eine Gefahr sein. Immobilienfondsmanager müssten solche Risiken aber steuern können.
Rechtliche HinweiseDiese Informationen stellen keine Anlageberatung dar und sind auch nicht als solche aufzufassen. Allein verbindliche Grundlage eines Kaufs von Anteilen an offenen Investmentvermögen sind die jeweiligen Basisinformationsblätter (BIB), und die Verkaufsprospekte. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse können erheblich von den vergangenen Ergebnissen abweichen. Die Prüfung der Geeignetheit von Investmentfonds für Privatanleger hat allein durch den Vermittler zu erfolgen. Der Beitrag wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit vorliegender Informationen kann keine Gewähr oder Haftung übernommen werden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung der zur Verfügung gestellten Informationen resultieren.
> weiterlesen
So mancher Fondsinvestor dürfte sich um die Jahreswende wundern, warum von seinem Giro- oder Verrechnungskonto ein Betrag wegen „Fondsbesteuerung“ abgebucht wurde. Der Grund liegt in der Investmentsteuerreform. Die trat im Kern zwar schon 2018 in Kraft, doch zwei Änderungen greifen erst mit Beginn des neuen Jahres. Leider lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Steuererklärung für Fondsanleger damit nicht einfacher wird.
Die Abbuchung betrifft die nun fällige Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds. Sie wird nach einer fixen Formel berechnet und direkt von der Bank eingezogen – es sei denn, ein Freistellungsauftrag deckt den Betrag ab oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde vorgelegt. Zudem muss der Fonds natürlich auch einen Wertzuwachs erzielt haben, der oberhalb der bereits ausgeschütteten Erträge lag. Die weitere Neuerung betrifft die Frist, innerhalb derer die Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten: Nachdem sie zuvor im Februar ablief, haben die Banken in diesem Jahr bis zum 30. April Zeit.
> weiterlesen
Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf.
Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.
> weiterlesen