Krankentagegeld

Für Selbstständige und Gutverdiener unverzichtbar!

Das Wichtigste in Kürze

> Das Krankentagegeld ist eine wichtige Versicherung. Sie leistet Zahlungen, wenn bei Krankheit Ihr Einkommen wegfällt.
> Wer kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bekommt, braucht zwingend ein Krankentagegeld.
> Wer Krankengeld bekommt, muss dringend prüfen, ob dieses bei längerer Krankheit ausreicht.

Oft ist es aufgrund von Vorerkrankungen nicht möglich eine Absicherung zu bekommen. Auch dafür haben wir eine Lösung. Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen. Rechnen Sie gleich hier ob auch Sie noch diesen wertvollen Versicherungsschutz bekommen können:

Dass für den Fall längerer Krankheit eine Berufsunfähigkeitsversicherung Pflicht ist, darf als bekannt gelten. Viel unbekannter ist, dass bei kranken Arbeitnehmern schon nach dem Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung oft eine erhebliche Einkommenseinbuße auftritt. Die zeitliche Lücke bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit schließt die Krankentagegeldversicherung. Bei privat Versicherten ist sie Standard – aber nur die wenigsten gesetzlich Krankenversicherten haben sie. Dabei gehört sie zu den sehr sinnvollen Versicherungen – je nach individueller Situation.
Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld?

Zwei Begriffe kann man leicht durcheinander bringen: Krankengeld und Krankentagegeld. Beides sind Lohnersatzleistungen – Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, Krankentagegeld von einer privaten Versicherung. Nur gesetzliche Krankenversicherte können Krankengeld erhalten. Für wen das Krankengeld ausreicht, und wer zusätzlich ein Krankentagegeld abschließen sollte, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Wer voll privatversichert ist, bekommt kein Krankengeld und braucht deswegen unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld.

Leicht verwechseln kann man das Krankentagegeld auch mit dem Krankenhaustagegeld, das man als zusätzliche Leistung bei Aufenthalt im Krankenhaus abschließen kann. Im Gegensatz zum Krankentagegeld ist eine Krankenhaustagegeldversicherung meist überflüssig.

Um das Krankentagegeld zu erhalten, brauchen Sie ein Attest Ihres Arztes, das Ihre Arbeitsunfähigkeit für den erforderlichen Zeitraum bescheinigt. Dieses reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein.
Für wen lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung?

Ob Sie eine Krankentagegeldversicherung brauchen, hängt zunächst einmal davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig sind, und ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind:

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei Krankheit in der Regel sechs Wochen lang Ihren Lohn weiter bezahlt. Danach bekommen Sie Krankengeld. Wenn Sie unter 4.125 Euro brutto verdienen, ist das Krankengeld circa 21 Prozent niedriger als Ihr Nettoeinkommen. Wenn diese Lücke für Ihre Ausgaben zu groß ist, sollten Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Wenn Sie über 4.125 Euro verdienen, wird die Lücke größer, je höher Ihr Einkommen liegt. Eine Krankentagegeldversicherung macht dann immer mehr Sinn.

Privat versicherte Arbeitnehmer

Wenn Sie Arbeitnehmer und in der PKV sind, bekommen Sie nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung kein Krankengeld. Daher müssen Sie innerhalb Ihrer privaten Krankenversicherung ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag haben, das Ihre monatlichen Ausgaben deckt.

Gesetzliche versicherte Selbständige

Als Selbstständiger in der GKV können Sie frei wählen, ob Sie von der Krankenkasse Krankengeld erhalten wollen oder nicht. Wenn nicht, zahlen Sie bei einer Krankenkasse mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent insgesamt 14,9 Prozent von Ihrem Gewinn. Mit Krankengeld zahlen Sie bei derselben Kasse dann 15,5 Prozent. Maximal kostet Sie das Krankengeld 24,75 Euro im Monat. Sie erhalten das Krankengeld wie ein Arbeitnehmer nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit.

Für Selbstständige mit einem Gewinn nach Steuern unter 4.125 Euro monatlich ist das Krankengeld in der Regel die günstigste Absicherung. Wenn Sie die Zeit bis zur siebten Krankheitswoche nicht durch Rücklagen abdecken können, sollten Sie entweder in einen Wahltarif bei einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln, in dem das Krankengeld früher ausgezahlt wird. Unser Ratgeber informiert Sie, wie Sie die geeignetste Kasse dafür finden. Oder Sie schließen ein privates Krankentagegeld ab, das früher einsetzt, zum Beispiel ab der dritten oder vierten Krankheitswoche.

Auch wenn Sie einen höheren monatlichen Gewinn als 4.125 Euro haben, können Sie das Krankengeld als Basis vereinbaren und durch ein privates Krankentagegeld ergänzen. Dieses kann zum Beispiel schon ab dem 22. Krankheitstag beginnen.

Insbesondere wenn Ihr Gesundheitszustand so schlecht ist, dass Sie kein Krankentagegeld bekommen, ist das Krankengeld die richtige Lösung. Denn bei der gesetzlichen Kasse müssen Sie keine Gesundheitsprüfung machen.

Nur wenn Sie zwingend schon eine hohe Leistung vor der siebten Krankheitswoche brauchen, ist es wahrscheinlich sinnvoll, auf das Krankengeld zu verzichten und dafür ab der dritten oder vierten Krankheitswoche ein ausreichend hohes Krankentagegeld abzuschließen.

Privat versicherte Selbstständige

In Ihrer PKV ist in aller Regel bereits ein Krankentagegeld enthalten. Prüfen Sie aber unbedingt regelmäßig, ob dieses zeitlich und von der Höhe her gut abgestimmt ist. Viele Selbstständige vereinbaren ein Krankentagegeld ab dem 22. Tag – aber dies muss zu Ihrer geschäftlichen Situation und zu Ihren Rücklagen passen.

Beamte brauchen keine Krankentagegeldversicherung innerhalb ihrer PKV, da ihr Dienstherr die Bezüge auch im Krankheitsfall ohne bestimmte Frist weiterbezahlt. Sie sollten in der Regel aber eine Dienstunfähigkeitsversicherung haben.

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