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Zurück in die GKV

Tatsächlich gibt es einfache Möglichkeiten der Rückkehr in die GKV. (Stand 04.04.2022)

Die Gesetzlage (§5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) in Verbindung mit den entsprechenden Rundschreiben / Arbeitsanweisungen sehen vor, dass jemand OHNE Krankenversicherung dem System zuzuordnen ist, in dem er zuletzt versichert war.

D.h. Mann / Frau müsste zunächst durch irgendeinen Umstand VOR dem 55. Lebensjahr versicherungspflichtig werden Dies kann erreicht werden, indem er / sie seine / ihre “regelmäßige” Arbeitszeit = Einkommen aufs Jahr hochgerechnet unter die für ihn / sie geltende Versicherungspflichtgrenze / JAEG 64.350 (58.050 Bestandsfälle bis 31.12.2002) reduziert.

WICHTIG: Die Herabsetzung darf NICHT von vorherein begrenzt sein. D.h. mit dem Arbeitgeber wird eine Reduzierung auf unbestimmt Zeit vereinbart, dann und nur dann muss der Arbeitgeber den SV-Status neu berechnen. Kommt er / sie dann zum Ergebnis, dass die JAEG unterschritten wird, greift ab dem Zeitpunkt der Umsetzung die Versicherungspflicht! Anschließend kann nach einem, zwei, drei oder X Monaten oder Jahren etc. der alte Zustand wieder hergestellt werden. In dem Moment greift §5 SGB V Abs. 1 Nr. 13 unabhängig von den Voraussetzungen des §9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für die freiwillige Fortsetzung einer Mitgliedschaft.

oder

OHNE Lebensjahres-Limit beim Ehe-, Lebens-Partner in die Familienversicherung kommen. Dies geht z.B. mit mehr als einen Monat unbezahlten Urlaub.

oder

Versicherungspflicht aus dem EU-Ausland mitbringen. D.h. man müsste zunächst für 12 Monate ins EU-Ausland auswandern und könnte danach zurück in die GKV.

FAQ

Wir haben jetzt gehört das es ausreicht wenn man 1-2 Monate Stunden reduziert,

  • Ja es würde reichen, wenn wie oben beschrieben.

Muss da ein Grund vom Arbeitgeber genannt werden?

  • Nein

Muss er auch wenn er nur 2 Monate reduziert unter dem Jahresbrutto 64.350 dann liegen?

  • Es wird eine Hochrechnung mit dem neuen Gehalt vorgenommen, Beispiel:
  • // Einkommen bisher 6.000 13 Gehälter > 6.000* 13 = 78.000 //
  • // Änderung ab 01.6.2022 Gehalt 4.500 13 Gehälter > 13 * 4.500 = 58.500 //
  • !! Das Einkommen, dass vorher im Jahr erzielt wurde spielt für die Hochrechnung keine Rolle. !!

Macht das nachher bei der Rente Probleme?

  • Nein, bzw. er / sie wird in der Rente freiwillig versichert sein, wodurch ALLE Einnahmen zur Beitragsbemessung herangezogen werden!!!

Er / Sie wird in kürze 55, dann müssten wir jetzt Gas geben, oder?

  • Der Weg zuück über die Familienversicherung kennt kein Höchstalter.
  • Der Weg über die Versicherungspflicht sollte vor vollendung des 55. Lebensjahres abgeschlossen sein.

Gibt es GKV`s die da besondersgut drin sind?

Bei weiteren Fragen am besten einfach anrufen! 06102 3528501

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