GAP Sorglosdeckung

Die wohl beste und günstigste GAP Deckung – GAP Sorglos – GAP Solo – GAP Versicherung.

Mit GAP24 zahlen Sie nur für den Zeitraum, indem Sie ein GAP-Risiko haben. Und das zu einem günstigen Preis und einem deutlich besseren Versicherungsschutz, wie unser Vergleich Zeigt:

Mit einem kleinen Einmalbeitrag (ab 89,00 Euro) können Sie diese Sorgen vergessen!

GAP24

 

Die GAP-Versicherung kann man auch bei bereits laufenden Leasing- und Finanzierungsverträgen beantragen.

Die Highlights auf einem Blick!

GAP-Lücke

GAP24 schließt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls die Lücke zwischen der Entschädigung Ihrer KFZ-Versicherung (Zeitwert Ihres Fahrzeugs) und der Ablöseforderung aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag.

Stand alone

GAP24 ist eine Stand-alone-Versicherung und wird zusätzlich zu Ihrer bestehenden KFZ-Versicherung abgeschlossen. Bei Bedarf können Sie Ihre KFZ-Versicherung also wechseln und bleiben so flexibel und unabhängig.

Reise- und Übernachtungskosten

GAP24 übernimmt notwendige Bergungs-, Reise- und Übernachtungskosten mit bis zu 10% des Finanzierungswertes, mind. jedoch bis 5.000 €.

Einmal – Prämie

Sie zahlen die günstige GAP24-Prämie nur einmal für die komplette Laufzeit Ihres Leasing- oder Finanzierungsvertrages.

Anzahlung

GAP24 berücksichtigt im Schadenfall eine geleistete Anzahlung, die ansonsten verloren wäre.

Selbstbeteiligung

GAP24 übernimmt auch die Selbstbeteiligung im Totalschadenfall mit max. 2.500 €.

Überbrückungsfahrzeug

Über den Basisschutz hinaus, übernimmt GAP24 Komfort die komplette Absicherung der Mietwagenkosten im Totalschadenfall.

Bereitstellungskosten

Im Baustein GAP24 Komfort übernehmen wir im Totalschadenfall zusätzlich auch eventuelle Überführungs- bzw. Bereitstellungskosten Ihres neu bestellten Fahrzeuges.

Wertminderung bei einem Reparaturschaden

Die Deckungsvariante Optimal (nur für Leasingverträge) ergänzt den Komfort-Schutz zusätzlich um die Absicherung der Wertminderung im Reparaturschadenfall.

Wissenswertes

Was Sie wissen sollten, wenn ein Kraftfahrzeug geleast oder finanziert ist:
Wer die Wahl hat, hat bekanntlich die Qual. Deswegen verbringen Autobesitzer nicht selten mehrere Tage,
Wochen und Monate damit, ihr neues Fahrzeug auszuwählen, zu konfigurieren und möglichst wenig dafür zu
bezahlen. Ist dann endlich die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt und das Fahrzeug zugelassen, denkt keiner mehr an die evtl. fatalen Folgen eines durchaus realistischen Totalschadens oder Diebstahls.

Die Wahrscheinlichkeit eines Totalschadens
Im Jahr 2012 addierten sich die Neuzulassungen und Besitzumschreibungen im Kraftfahrzeugmarkt auf über 10 Mio. Der Leasing- und Finanzierungsanteil liegt deutlich über 50 %. Der Anteil an Totalschäden im deutschen Kfz-Versicherungsmarkt liegt bei über 20 % vom Gesamtschadenaufwand. Statistisch betrachtet erleidet eins von 20 Fahrzeugen einen Totalschaden.

Das sagt die Rechtssprechung
Im Falle eines Totalschadens (sobald die Reparaturkosten 60 % übersteigen (BGH NJW 1998, 2284)) endet der Leasingvertrag (BGH NJW 2004, 1041) und fast immer offenbart sich dann eine Lücke (englisch: „gap“) in Gestalt einer „Forderungs-Differenz“. Diese Lücke kann bei Luxuskarossen oder bei Nutzfahrzeugen sogar mehrere zehn Tausend Euro betragen und ist stets vom Finanzierungsnehmer zu begleichen (BGH NJW 1985, 2253; NJW 1990, 2377), sogar dann, wenn eine entsprechende Regelung im Leasingvertrag fehlt (BGH NHW 1985, 2253). Und ebenfalls bei Fremdverschulden (BGH NJW-RR91, 280 und NJW 92, 553).

Anzahlung ist futsch
Ganz bitter wird es, wenn zu Beginn des Leasingvertrags eine Anzahlung geleistet wurde. Diese steht nämlich in vollem Umfang dem Leasinggeber zu (BGH NJW 1995, 954; BFH BB 1994, 2191). Lediglich ein Teil der Zinsen, die auf alle noch ausstehenden Raten einschließlich einer evtl. Restrate anfallen, wird gutgeschrieben.

Wie entsteht das GAP-Risiko?
Die Kraftfahrtversicherung ersetzt im Falle des Totalschadens stets den Wiederbeschaffungswert, den so
genannten Zeitwert. Dieser hängt vom Wertverlust ab, welcher wiederum von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Bei den meisten Fahrzeugen beträgt der Wertverlust direkt nach der Zulassung schon 15 % und mehr. Nach 12 Monaten beträgt er im Durchschnitt 24,2 %.

wie_entsteht_das_gap

Die Summe aller Raten beträgt bei Beginn einer Finanzierung weit über 100 %, meist sogar deutlich über 110 %, da sämtliche Zinsen und Finanzierungskosten in dieser Summe enthalten sind. Nur bei vollständiger Zahlung aller Monatsraten endet der Finanzierungsvertrag planmäßig. Wird er vorzeitig beendet, werden alle noch offenen Raten unter Berücksichtigung einer angemessenen Abzinsung sofort fällig. Die dabei entstehende Lücke ist stets vom Autobesitzer zu tragen.

Weitere ungeplante Kosten
Bergungskosten
Im Falle eines Totalschadens ist die Kraftfahrtversicherung mit Zahlung des Wiederbeschaffungswerts „aufgebraucht“. Bergungskosten die entstehen, um das Fahrzeug zu bergen und abzuschleppen, verbleiben dann ebenfalls beim Finanzierungsnehmer. Wenn die Feuerwehr ausrückt oder ein Autokran für die Bergung benötigt wird, muss mit weiteren Kosten in Höhe von bis zu ein paar Tausend Euro gerechnet werden.

Kosten für ein Ersatzfahrzeug
Den Zeitraum bis zur Auslieferung des neuen Fahrzeugs muss der Finanzierungsnehmer ebenfalls mit eigenen Mitteln überbrücken.

Reise- und Übernachtungskosten
Tritt der Totalschaden während einer Reise ein, fallen auch noch Kosten für die Weiterreise, Übernachtung oder Rückreise an. Alle vorgenannten Kosten sind mit der Basler Business-GAP automatisch mit 10 % des Finanzierungswerts, mindestens jedoch mit 5.000 €, versichert.

Anzahlung
Der nicht verbrauchte Teil einer Anzahlung wird bei der Basler Business-GAP-Deckung der Ablöseforderung
hinzu gerechnet, so dass diese nicht verloren geht.

Wegfall von Schadenfreiheitsrabatten
Muss bei Fremdverschulden die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden, weil die gegnerische Haftpflichtversicherung die Forderungsdifferenz nicht ersetzen muss, ist auch noch mit dem Verlust von Schadenfreiheitsrabatten zu rechnen. Besteht jedoch eine separate GAP-Versicherung, bleibt der eigene Kfz-Vertrag unangetastet und wird nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Selbstbeteiligung im Totalschaden
Als weiteres Highlight übernimmt die Basler Business-GAP auch die Selbstbeteiligung im Totalschadenfall mit maximal 1.000 €. Die Business-GAP schließt somit alle Lücken, die in Zusammenhang mit einem Totalschaden oder einer Entwendung eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs entstehen können.

Die häufigsten Frage zur Basler Business-GAP von Versicherungsnehmern
Muss ich meine bisherige Kfz-Versicherung kündigen?
Nein. Ihre bisherige Kfz-Versicherung kann bestehen bleiben. Die GAP-Versicherung ist eine separate Einzelversicherung.

Ersetzt die GAP-Versicherung meine Kfz-Versicherung?
Nein. Die GAP-Versicherung sichert Ihre Finanzierung bzw. Ihren Leasingvertrag ab. Sie ersetzt keine Kfz-Versicherung.

Was passiert, wenn mein Leasing- oder Finanzierungsvertrag verlängert wird oder vorzeitig endet?
In diesem Fall verlängert sich oder endet die GAP-Versicherung automatisch ohne Mehrbeitrag bzw. Rückbeitrag. Eine Meldung ist nicht erforderlich.

Muss ich die GAP-Versicherung kündigen?
Nein. Sie ist an den Leasing-/Finanzierungsvertrag gekoppelt und endet automatische mit ihm.

Meine Kfz-Versicherung erstattet mir den Neuwert innerhalb des ersten Jahres oder der ersten beiden
Jahre. Wozu benötige ich dann eine GAP-Versicherung?
Der Ablösebetrag liegt nach der Zulassung meist 10 % über dem Anschaffungswert. Tritt ein Schaden kurz nach Beginn des Finanzierungsvertrags ein, liegt die Ablöseforderung zum Teil deutlich über dem Fahrzeugneuwert, den die Kfz-Versicherung entschädigt. Da kommen schnell ein paar Tausend Euro zusammen.

Meine Kfz-Versicherung übernimmt das GAP-Risiko. Wozu dann eine separate GAP-Versicherung?
Die Kfz-GAP-Versicherung übernimmt das GAP-Risiko in der Regel nur bei Leasing, selten auch bei Mietkauf. Bei einem Haftpflichtschaden müssen Sie Ihre eigene Kaskoversicherung in Anspruch nehmen und werden in der Schadenfreiheitsklasse zurück versetzt. Außerdem müssen Sie Ihre Selbstbeteiligung selber tragen. Eine Anzahlung berücksichtigt die Kfz-GAP-Versicherung nicht und bei einer Finanzierung leistet sie gar nicht. Ferner zahlen Sie jedes Jahr einen Zuschlag in der Kfz-Versicherung, selbst wenn Sie gar kein GAP-Risiko mehr haben. Die Basler Business-GAP-Versicherung ist so kalkuliert, dass der Beitrag nur für die Dauer des Risikos berechnet wird.

Mein Leasing- oder Finanzierungsvertrag läuft bereits. Kann ich die GAP-Versicherung auch nachträglich beantragen?
Ja. Die GAP-Versicherung kann man auch bei bereits laufenden Leasing- und Finanzierungsverträgen beantragen.

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