Eine halbe Million Wärmepumpen möchte die Bundesregierung ab 2024 jährlich in Deutschland installiert wissen. Zu den Widrigkeiten gehört eine eklatante Knappheit an Geräten und geschulten Installateuren. Schon wird wiederholt von Wärmepumpen-Diebstahl berichtet, was angesichts von Preisen bis zu 60.000 Euro und der oft ungeschützten Lage vor dem Haus kaum verwundert. In solchen Fällen, aber auch bei Beschädigung zum Beispiel durch einen Sturm, stellt sich die Frage, inwieweit die Gebäudeversicherung greift.
Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Denn zum einen schließen einige Versicherer Wärmepumpen komplett aus, da sie nicht zum Gebäude gehören, während andere sie bei einer direkten Verbindung mit dem Gebäude mit abdecken. Zum anderen variiert das Spektrum der eingeschlossenen Gefahren. Wohngebäudeversicherungen erstrecken sich meist nicht auf Diebstahl und Vandalismus, sondern springen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren ein.
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Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf.
Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.
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Fast dreieinhalb Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflegeleistungen angewiesen, bis 2045 soll diese Zahl Prognosen zufolge auf rund fünf Millionen anschwellen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – als eine Art Teilkasko – bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten. Und der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen oder ihre engen Angehörigen beisteuern müssen, steigt und steigt: 1.830 Euro monatlich sind, Stand Januar 2019, im bundesweiten Durchschnitt für stationäre Pflege aus eigener Tasche zu entrichten. Das entspricht einer Steigerung um 58 Euro im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Am teuersten ist die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo im Schnitt 2.252 Euro zugezahlt werden müssen; Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt müssen dagegen mit 1.218 Euro am wenigsten aufbringen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt in der gesetzlichen Rentenversicherung bundesweit bei rund 1.050 Euro. Bei Frauen beträgt die Durchschnittsrente sogar nur 685 Euro.
Trotz dieses Missverhältnisses hat nur jeder 20. Erwachsene für den Fall vorgesorgt, einmal selbst zum Pflegefall zu werden. Dabei kosten entsprechende Versicherungen, gerade wenn man in relativ jungen Jahren einsteigt, nur wenige Euro pro Monat.
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Die Pflege in einer stationären Einrichtung ist teuer, und die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Der PKV-Verband hat 11.400 Einrichtungen abgefragt und nun aktuelle Zahlen vorgelegt: Im Schnitt müssen die Pflegebedürftigen rund 1.750 Euro aus eigener Tasche zuzahlen, wenn sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Regional fällt dieser Eigenanteil jedoch sehr unterschiedlich aus.
Am teuersten in die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo der Eigenanteil 2.263 Euro beträgt. Es folgen das Saarland mit 2.111 und Baden-Württemberg mit 2.030 Euro. Am anderen Ende der Skala rangieren Sachsen-Anhalt (1.132 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (1.162) und Sachsen (1.170). Die Zahlen decken sich weitgehend mit denen des Pflegereports 2017 von Barmer-GEK.
Mit der jüngsten Pflegereform wurden die Pflegebedürftigen zwar etwas entlastet, an der grundlegenden Unterfinanzierung hat sich jedoch nichts geändert. Für den Pflegegrad 5 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung pro Monat 2.005 Euro zu. Die verbleibende Lücke müssen die Pflegebedürftigen selbst füllen, wozu gegebenenfalls auch Vermögensgegenstände veräußert werden müssen. Reicht das Geld nicht aus, können auch die Kinder der Pflegebedürftigen zur Mitfinanzierung verpflichtet werden.
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Wie aus dem Ende November veröffentlichten Rentenversicherungsbericht 2017 hervorgeht, verzeichnete die gesetzliche Rentenversicherung allein bis Oktober dieses Jahres ein sattes Beitragsplus von 4,4 Prozent. Da die Nachhaltigkeitsrücklage damit bis Jahresende auf knapp 33 Milliarden Euro anwachsen dürfte, ist die Rentenversicherung zur Beitragssenkung verpflichtet. Andernfalls würde die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze für die Reserve überschritten. Die deutschen Arbeitnehmer dürfen sich auf eine Beitragssenkung von 0,1 Prozent auf dann 18,6 Prozent freuen.
Diese Frucht der ausgezeichneten konjunkturellen Lage wird allerdings die Folgen der demografischen Veränderungen kaum abmildern können. Nach aktueller Prognose wird der Beitragssatz aufgrund der alternden Bevölkerung bis 2025 auf 20,1 und bis 2031 auf 21,9 Prozent klettern. Parallel dazu wird das Rentenniveau abgeschmolzen. Die anstehende Beitragssenkung sollte daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Altersarmutsrisiko für die heute Erwerbstätigen immens ist. Eine private und/oder betriebliche Vorsorge kann den Absturz auf Grundsicherungsniveau im Ruhestand verhindern.
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Im Durchschnitt 1,1 Prozent sind derzeit von gesetzlich Krankenversicherten an Zusatzbeitrag zu zahlen. Der Satz ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Nun aber soll es auch einmal in die andere Richtung gehen: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe folgte kürzlich einer Empfehlung des GKV-Schätzerkreises und verkündete eine Senkung des durchschnittlichen Beitragssatzes um 0,1 Prozent zu Anfang 2018. Das läuft also bei einem Einkommen von 3.500 Euro monatlich auf 3,50 Euro mehr im Portemonnaie hinaus – brutto.
Schon diese Entlastung dürfte für die wenigsten Bürger ein Grund sein, die Sektkorken knallen zu lassen. Hinzu kommt aber: Die Krankenkassen selbst halten die Absenkung des Beitragssatzes für voreilig. Denn angesichts fortwährend steigender Ausgaben im Gesundheitswesen seien baldige Erhöhungen wahrscheinlich. Der Präsident des BKK-Dachverbands warnt denn auch vor einem „Beitragssatz-Jojo“: Auf die kaum merkliche Senkung könnte in absehbarer Zeit eine spürbare Erhöhung folgen.
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Ein „intelligentes“ Haus bietet viele Vorteile, daher werden Smart-Home-Technologien wie Jalousien-, Licht- oder Heizungsregelung per App mehr und mehr zum Standard. Es gibt aber auch einen Nachteil: die oft kilometerlange Verkabelung. Sie hat das Potenzial, den Schaden bei Blitzschlag und Überspannung zu vergrößern.
Zumindest vermutet der Versicherer-Gesamtverband GDV die zunehmende Verbreitung dieser Technologien hinter dem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme, wie der jüngst veröffentlichten GDV-Blitzbilanz 2016 zu entnehmen ist. Ihr zufolge ging die Zahl der Versicherungsschäden durch Blitzschlag und Überspannung zwar gegenüber dem Vorjahr um rund 50.000 auf circa 300.000 zurück. Weniger stark sank aber die Gesamtschadenssumme, nämlich von 240 auf 210 Millionen Euro. Daraus resultiert der höhere durchschnittliche Schaden. Wer eine gute Wohngebäudeversicherung hat, muss sich darum aber nicht bekümmern.
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Telematik-Tarife sind bereits seit einigen Jahren auf dem Vormarsch. Sie beziehen das individuelle Fahrverhalten in die Prämienkalkulation ein; wer vorsichtig fährt, erhält einen Beitragsrabatt.
Nun liebäugelt erstmals ein Versicherer mit der Idee, den Versicherungsbeitrag auch vom Punktestand in der Flensburger „Verkehrssünderdatei“ abhängig zu machen. Für die betroffenen Autofahrer würde das bei entsprechenden Verstößen eine doppelte Bestrafung bedeuten: zum einen das oftmals happige Bußgeld, zum anderen eine höhere Prämie für die Kfz-Versicherung. Bei einer Kundenumfrage sprachen sich dem Versicherer zufolge mehr als die Hälfte der Befragten für die Einführung eines solchen Systems aus, nur jeder fünfte lehnte die Idee rundheraus ab.
Wenn es zur Einführung kommt, ist allerdings Ehrlichkeit der Kfz-Halter gefragt. Denn die Versicherer dürfen in Flensburg nicht nachfragen, Datenschutz hat Vorrang.
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Fast jeder zweite Deutsche weiß Umfragen zufolge, dass das Risiko, sich bei einem Unfall im Haushalt zu verletzen, „groß“ bzw. „sehr groß“ ist. Richtiger wäre eigentlich „sehr, sehr, sehr groß“ – denn pro Jahr kommen in Deutschland rund 10.000 Personen bei Stürzen im Haushalt zu Tode. Das sind circa dreimal so viele Opfer, wie Verkehrsunfälle kosten.
Dennoch wird Prävention bei den meisten Menschen nicht großgeschrieben – und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen verzichten vier von zehn Deutschen auf Leitern oder Tritte, wenn sie im Haushalt etwas weit über Kopfhöhe erledigen. Auch von den besonders gefährdeten über 60-Jährigen nehmen 29 Prozent lieber, was gerade da ist, Hocker, Schrank, Tisch oder Regal.
Zum anderen ist die Zahl der Unfallversicherungen seit Jahren rückläufig. Seit 2005 fiel der Policenbestand von über 29 Millionen auf unter 26 Millionen (2016). Dabei sind Unfälle im privaten Bereich nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, so dass die Betroffenen im Fall der Fälle finanziell „im Regen stehen“.
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