Wer soll Sie beraten
Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft
Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.
Der Mehrfachagent im Auftrag verschiedener Versicherer
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt. Im Gegensatz zum Versicherungsmakler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Versicherungsunternehmen.
Der unabhängige Versicherungsmakler vertritt die Interessen des Kunden
Der Versicherungsmakler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Versicherungsmakler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstiges Versicherungsangebot. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen.
Ein guter Makler…
… besitzt eine angemessene Qualifikation
Wer als unabhängiger Makler Versicherungen vermittelt, ist selbst für die Folgen haftbar. Deshalb verfügt er in der Regel schon aus eigenem Interesse über eine Ausbildung, die Sachkenntnis und Kundenorientierung zur Basis der Beratung macht.
… nimmt sich Zeit für den Kunden
Eine Versicherung ist eine sehr persönliche Angelegenheit: Beitragshöhe, Leistungsumfang und andere Konditionen müssen exakt auf die Situation des Versicherungsnehmers zugeschnitten sein. Deshalb möchte ein guter Versicherungsvermittler möglichst viel über Sie wissen. Und er wird Ihnen selbstverständlich Zeit zur Entscheidungsfindung lassen und später noch einmal wiederkommen. Und noch einmal, wenn’s sein muss.
… bietet eine breite Palette von Produkten zur Auswahl
Der Versicherungsmarkt bietet eine Vielzahl von Lösungen für alle denkbaren Bedürfnisse. Ein einziger Versicherer kann unmöglich allen Situationen gerecht werden – deshalb ist es gut, wenn Ihr Versicherungsvermittler mit großer Branchenkenntnis einen Anbieter auswählen kann, der genau das passende Produkt für Sie im Angebot hat.
… hat selten eine Universallösung
Wenn Ihnen ein Vermittler überraschend schnell eine Ideallösung für alle Fälle präsentiert – dann hat er vermutlich nicht genug nachgefragt. Jede Versicherung hat Vor- und Nachteile, die es zu bedenken gilt; die optimale Lösung zu finden ist oft harte Arbeit. Gestatten Sie deshalb ihrem Versicherungsvermittler auch mal, dass er in Ruhe für Sie ein optimales Angebot ausfindig macht und Sie ein weiteres Mal besucht.
… leistet auch im Schadensfall Hilfe
Der Service eines guten Maklers endet nicht mit der Unterzeichnung der Police. Er steht Ihnen auch gern mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Unterstützung bei der Abwicklung eines Schadensfalls benötigen.
… weckt Vertrauen
Zu guter Letzt: Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl. Ein guter Versicherungsvermittler betreut Sie womöglich ihr Leben lang und tätigt weit reichende Entscheidungen in Ihrem Namen – deshalb ist gegenseitige Sympathie nicht unwichtig. Er verspricht nicht mehr, als er halten kann, und er gesteht ein, wenn seine Kompetenzen auf bestimmten Feldern nicht ausreichen.
Wir sind Mitglied im
und verpflichten uns zu folgendem Kodex:
Kodex der AfW-Mitglieder in Bezug auf Versicherungsvermittlung und –beratung
- Die Tätigkeit der im AfW organisierten Versicherungsvermittler erfolgt auf der Grundlage von Recht und Gesetz und lebt von Vertrauen und Integrität.
- Alle im AfW organisierten Versicherungsvermittler verfügen im Interesse ihrer Kunden über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 34 d GewO, Abschnitt 3 VersVermV).
- Kernbestandteil der Vermittlungstätigkeit ist grundsätzlich die Beratung des Kunden, die sich an seinen Bedürfnissen orientiert und bei Versicherungsmaklern regelmäßig aus der Breite des Marktes erfolgt (§ 60 VVG). Das Interesse des Kunden hat Vorrang vor dem eigenen Vergütungsinteresse.
- Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (§ 299 StGB), der klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.
- Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die datenschutzrechtlichen und gesetzlich geregelten wettbewerbsrechtlichen Vorschriften beachtet (u.a. Bundesdatenschutzgesetz und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
- Die ordnungsgemäße Dokumentation einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit angemessener Sorgfalt (§ 61 Abs.1 VVG). Es wird dabei beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat (§ 61 Abs. 2 VVG).
- Bei einer Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird grundsätzlich das Kundeninteresse beachtet. Insbesondere im Lebens- und Krankenversicherungsbereich kann eine Umdeckung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein. Der Kunde ist in jedem Fall über einen eventuell in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteil ausdrücklich aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Dokumentation.
- Die kontinuierliche Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler. Nachweise der Weiterbildung werden in geeigneter Weise vorgehalten.
- Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungsunternehmen, insbesondere über Sondervergütungen, wird beachtet, dass die Unabhängigkeit der Tätigkeit als Versicherungsvermittler, speziell als Versicherungsmakler, keine Beeinträchtigung erfahren darf.
- Der Kunde wird vom Versicherungsvermittler auf das bestehende Ombudsmann-System in geeigneter Form hingewiesen (§ 11 VersVermV).
- Im AfW organisierte Versicherungsvermittler verfügen grundsätzlich über hinreichende Sachkunde, sind zuverlässig und leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Jedermann kann dies über ein beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geführtes, öffentliches Register überprüfen.