Archiv: Juli 2014

Private Vorsorge bleibt ein Muss

29.07.2014 | Private Vorsorge bleibt ein Muss

Die jüngsten Versuche der Politik, die gesetzliche Rente auf neue Beine zu stellen, machen eine private Vorsorge weiterhin notwendig. Trotz der Rente mit 63 bleibt für viele Arbeitnehmer eine ergänzende Altersvorsorge essentiell. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte. Die Deutschen werden bekanntlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 82,7 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 39 weitere Lebensjahre freuen. Das hängt einerseits an der heutigen Lebensweise, andererseits aber vor allem an den Segnungen der modernen Medizin. Über viele Jahrzehnte war die Altersversorgung in Deutschland einzig und allein auf die gesetzliche Rente ausgerichtet. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends fanden die demografischen Fakten aus längerer Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten Einzug in die öffentliche Diskussion. Am Ende stand das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Die erste Schicht stellt dabei die Grundversorgung sicher. Für Arbeitnehmer besteht diese im Grundsatz auch weiterhin aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für Beamte aus deren Pension. Neben den berufsständischen Versorgungswerken wurde für Selbstständige die Rürup-Rente geschaffen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen. Damit ist neben den Angeboten der betrieblichen Altersversorgung auch die hinlänglich bekannte Riester-Rente in all ihren Facetten gemeint. In der dritten Schicht werden schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sonstige Kapitalanlagen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots zusammengefasst. Um seine private Rentensituation im Alter aufzubessern, muss in der zweiten und dritten Schicht gearbeitet werden. Da in der dritten Schicht dank der individuellen Möglichkeiten viel Flexibilität vorherrscht, findet dort keine staatliche Förderung statt. Vom Staat bezuschusst oder steuerlich gefördert werden nur Produkte aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge. (Quelle CASMOS Media GmbH)  
> weiterlesen
Premium-Pflegetagegeld

24.07.2014 | Premium-Pflegetagegeld

Schon heute sind in Deutschland 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die demographische Entwicklung sorgt dafür, dass diese Zahl in Zukunft noch deutlich steigen wird. Pflegebedürftige werden je nach Pflegeaufwand in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Diese bestimmt die Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Doch ganz gleich, welche Pflegestufe einem auch zugewiesen wird, die hohen Pflegekosten werden seitens der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nur zu einem geringen Teil abgedeckt. Wichtig ist also eine private Absicherung, die im Fall der Fälle ein Pflegetagegeld bezahlt. Die Gothaer MediP ist eine solche flexible Pflegevorsorge, mit der sich Versicherte für jede Pflegestufe individuell absichern können. Einzelne Pflegebausteine lassen sich ganz nach Bedarf zusammenstellen. Die Alleinstellungsmerkmale von Gothaer MediP sind dabei der besonders umfangreiche Basisschutz, die Nachversicherungsoption ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, die Soforthilfe ohne Einstufung in eine Pflegestufe, etwa nach einem Unfall, und die vollstationäre Kurzzeitpflege zur Entlastung für pflegende Angehörige. Die Standard-Variante des Vorsorgeproduktes ist MediP 3. Diese leistet bei vollstationärer Pflege für alle Pflegestufen. Voraussetzung dafür ist die korrekte Einstufung durch die deutsche Pflegepflichtversicherung. Zudem leistet sie auch bei ambulanter Pflege zu Hause für die Dauer der Zuordnung in Pflegestufe III. Die Tarifoptionen MediP 1 und 2 ergänzen den Standardtarif um die ambulante Pflege in den jeweiligen Pflegestufen. Mit MediP 0 wird der Fall der Demenz abgesichert. Als Ergänzung dient zudem der Baustein MediP EZ. Dahinter verbirgt sich eine Einmalzahlung bei erstmaliger Feststellung einer Pflegebedürftigkeit nach den Pflegestufen I, II oder III. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen
Urlaubsfreude mit Hintertür

22.07.2014 | Urlaubsfreude mit Hintertür

Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen
BU Preis steigt!

21.07.2014 | BU Preis steigt!

Ab 1. Januar 2015 werden neu abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung um bis zu 7 Prozent teurer!
> weiterlesen
Hessen: Grunderwerbsteuer steigt bereits zum 1. August

21.07.2014 | Hessen: Grunderwerbsteuer steigt bereits zum 1. August

Der hessische Landtag hat diese Woche eine Anhebung der Grunderwerbssteuer von 5 auf 6 Prozent entschieden. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. August dieses Jahres und nicht erst – wie ursprünglich geplant – zum Jahreswechsel. Anfang des Jahres hatten schon Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuersätze angehoben. Als nächstes Bundesland plant das Saarland eine Erhöhung von 5,5 auf 6,5 Prozent. Diese wird voraussichtlich zum 1. Januar 2015 umgesetzt. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Grunderwerbsteuer haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns.
> weiterlesen
Zugeparkt und abgeschleppt

17.07.2014 | Zugeparkt und abgeschleppt

Die Parksituation in deutschen Großstädten ist für viele Autofahrer ein großes Ärgernis. Dabei lauern einige Gefahren selbst für diejenigen, die sich korrekt verhalten und lediglich Opfer von Rüpeln werden, die ihr Fahrzeug in zweiter Reihe, vor einer Einfahrt oder anderweitig verkehrswidrig abstellen. Im Fall von Kollisionen mit Falschparkern sollte beachtet werden, dass grundsätzlich derjenige Schuld ist, der den Unfall verursacht hat und nicht der Halter des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs. Denn auch hier gilt das alte Gebot, dass sich Autofahrer den Sicht- und Straßenverhältnissen anpassen müssen und nicht einfach auf das Fehlverhalten anderer verweisen können. Allerdings können auch Falschparker in bestimmten Fällen mithaften, wenn ihr Auto in einen Unfall verwickelt wird. Während den Unfallverursacher die Hauptschuld trifft, hängt die Haftung des Falschparkers davon ab, in wie weit er zuvor die Sicht anderer Autofahrer behindert hat. Ärgerlich ist es auch, wenn man gerade wegfahren möchte, nur um dann festzustellen, dass das eigene Auto von einem Falschparker zugestellt wurde. Zwar darf man den Wagen wegschleppen und sich die Kosten später vom Verkehrssünder erstatten lassen. Allerdings muss der Geschädigte für den Abschleppdienst in Vorleistung gehen und weiß nicht, wann er sein Geld überhaupt wiedersieht. Daher sollten zugeparkte Opfer auf öffentlicher Fläche lieber die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, um sich bestätigen zu lassen, dass man im Recht ist. Zeugen oder Fotos helfen in dieser Situation ebenfalls weiter. Wer jedoch, zum Beispiel zum schnellen Entladen, in der zweiten Reihe parken muss, kann das Risiko, dass er kostenpflichtig abgeschleppt wird etwas verkleinern. Dazu sollte zum Beispiel die Handynummer an der Windschutzscheibe befestigt werden, um schnell kontaktiert werden zu können. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen
Auch ohne Polizeiprotokoll

15.07.2014 | Auch ohne Polizeiprotokoll

Wäre es nicht schön, wenn man unseren Freund und Helfer entlasten und gleichzeitig bei Verkehrsunfällen mit Bagatellschäden die eigenen Nerven schonen könnte. Dies ist möglich, da es nicht immer zwingend erforderlich ist, die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Schließlich ist bei Kfz-Versicherungen für die Schadenregulierung eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht zwingend, wenn der Unfallschaden bei wenigen hundert Euro liegt. Die Beteiligten können den Unfall in einem solchen Fall zum Beispiel mit dem Europäischen Unfallbericht selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll erstellen. Den Europäischen Unfallbericht erhält man bei seinem Versicherer. Dieser stellt sicher, dass alle Angaben in dem eigenen Dokument zu finden sind, die auch in einem Polizeiprotokoll stehen würden. Grundsätzlich sollte man jedoch beachten, dass bei Verletzungen von Personen oder erheblichen Blechschäden immer die Polizei gerufen werden muss. Natürlich gilt es in allen Fällen, seinen Versicherer schnellstmöglich zu kontaktieren. Außerdem sollte man niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen
Wo lohnt ein Kauf?

10.07.2014 | Wo lohnt ein Kauf?

Der Immobilienboom der letzten Jahre hat die Suche nach interessanten Anlageobjekten nicht leichter gemacht. Zudem treiben günstige Baukredite die Preise von Häusern und Wohnungen in den meisten Großstädten in die Höhe. In dieser Situation ist die Frage: „Wo lohnt sich der Kauf auch jetzt noch?“ entscheidend. Doch viele potenzielle Immobilieneigentümer haben überhaupt nicht die Qual der Wahl. Denn geht es darum, die eigenen vier Wände für die Familie zu kaufen oder zu bauen, ist man bei der Lage nicht sehr flexibel. Der Arbeitsplatz oder die Unterbringung von Kindern in Schulen und Kindergärten schränken die Auswahl erheblich ein. Schwieriger wird es, wenn eine Immobilie rein aus Anlagegesichtspunkten angeschafft werden soll. Für den Erfolg des Investments ist hier nach wie vor die Lage der Immobilie entscheidend. Neben Makrogesichtspunkten wie der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sind als Kriterien vor allem die regionalen Gegebenheiten relevant. Dazu sollte unter anderem geprüft werden, wie sich die Bevölkerungsentwicklung darstellt und ob ein Nettozuzug stattfindet oder ob die Bevölkerung in der entsprechenden Region schrumpft. Gleichzeitig hat gerade der jüngste Boom dazu geführt, dass auch Inhaber von weniger attraktiven Objekten versuchen ein Stück vom großen Kuchen abzubekommen und ihre Immobilien daher überteuert anbieten. Eine sehr gute Auskunft darüber, welche Lagen derzeit wie zu bewerten sind, gibt die neue Ausgabe des Immobilienkompass der Zeitschrift Capital unter www.immobilien-kompass.de. Allerdings sollte auch klar sein: Ein solcher Blick von der Ferne ist meist nur als erster Eindruck sinnvoll. Um eine gute Vorortrecherche kommt man als interessierter Immobilienanleger nicht herum. Die Möglichkeiten des Internets machen dabei jedoch vieles leichter. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen
Fondsanlage in Immobilien

08.07.2014 | Fondsanlage in Immobilien

Die Zinsen befinden sich seit der Finanzkrise auf einem historischen Tief. Getrieben durch Inflationsängste wuchs die Beliebtheit von Immobilienanlagen immer mehr an. Da das Eigenheim als Anlageobjekt jedoch stets mit einem immensen Aufwand verbunden ist, rückt die Immobilienanlage durch Fonds in den Blickpunkt vieler Investoren. Durch das breite Portfolio eines offenen Immobilienfonds mit Wohn-, Gewerbe-, oder Büroobjekten ist ein idealer Mix des Anlageportfolios gewährleistet. Für die Performance der Fonds ist neben der Attraktivität der Immobilien auch die Vermietungssituation entscheidend. Und hier gilt das alte Maklersprichwort: Lage, Lage, Lage. Wichtig zu wissen: Seit dem 22. Juli 2013 gelten für offene Immobilienfonds Mindesthaltefristen. Künftig müssen Anteile an offenen Immobilienfonds vor der Rückgabe an die Fondsgesellschaft mindestens 24 Monate gehalten werden. Zudem gilt eine einjährige Kündigungsfrist. Die Fristen wurden aufgrund von Liquiditätsproblemen einiger Fonds eingeführt. In der Vergangenheit hatte die gehäufte Rückgabe von Fondsanteilen dazu geführt, dass Fonds geschlossen werden mussten. Die neue Regelung verhindert solche Probleme. (Quelle CASMOS Media GmbH)
> weiterlesen
Seite 1 von 2
Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung