Seit März 2016 gilt die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit der die Bedingungen für Eigenheimkredite verschärft wurden. EU und Bundesregierung möchten damit eine zu freigiebige Vergabepraxis sowie eine daraus resultierende Immobilienblase verhindern. Wie sich die strengere Kreditwürdigkeitsprüfung auswirkt, lässt sich an einer Auswertung eines Finanzierungsportals ablesen, das rund 18 Prozent des Marktes auf sich vereint.
Demnach sind die Zeiten vor allem für Interessenten jenseits der 40 Jahre härter geworden. Im ersten Halbjahr nach der Reform sank das Volumen der von 40- bis 50-Jährigen abgeschlossenen Kreditverträge um 4 Prozent. Das würde auf den Gesamtmarkt umgelegt eine Summe von 1,2 Milliarden Euro bedeuten. Bei den 60- bis 70-Jährigen betrug der Rückgang sogar 12,1 Prozent. Anders als befürchtet leiden junge Kreditanwärter dagegen kaum unter der neuen Praxis: Die 18- bis 30-jährigen steigerten ihr Kreditvolumen um 8,5 Prozent.
Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Bundesregierung kürzlich angekündigt, die Zügel wieder etwas zu lockern. Künftig sollen „Wertsteigerungen von Wohnimmobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen“ stärker in die Bonitätsanalyse einbezogen werden.
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Die expansive Geldpolitik hat mit ihren Unmengen an Liquidität in den letzten Jahren die Börsenindizes kräftig befeuert. Davon profitierten passive Indexfonds (ETFs) besonders, da sie die ausgewählten Indizes eins zu eins nachbilden. Auf rund zwei Billionen Euro werden die Investitionen in ETFs geschätzt, die Anleger vor allem mit ihren geringen Kosten locken.
Unter Analysten mehren sich nun allerdings die mahnenden Stimmen. Der Grund: Die Geldschwemme wird in absehbarer Zeit enden müssen, was den Höhenflug von Dow Jones & Co. einstweilen in eine Baisse verwandeln dürfte. Für die Anleger bedeutet das, dass sie über aktives Fondsmanagement nachdenken sollten. Denn nur mit aktiver Auswahl und Kontrolle lässt sich dem Trend entgegen performen.
Hinzu kommt ein wachsendes strukturelles Risiko durch die ETFs: Diese könnten bei fallenden Kursen selbst zum Krisentreiber werden, da sie entsprechend an Wert verlieren und damit die schlechte Marktstimmung verstärken.
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Zwischen 2011 und 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 17 Prozent gestiegen, wie aus dem jüngsten Pflegebericht hervorgeht. Wies die soziale Pflegeversicherung 2011 noch 2,3 Millionen Leistungsempfänger aus, so lag diese Zahl vier Jahre später bei 2,7 Millionen. Die Ausgaben legten im selben Zeitraum sogar um gut 27 Prozent zu, von 20,9 auf 26,6 Milliarden Euro.
Damit ist das Ende der Fahnenstange allerdings noch lange nicht erreicht, denn alle Prognosen gehen von einem weiteren deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigkeit in der alternden deutschen Gesellschaft aus. Hinzu kommt: Mit der zum Jahresanfang in Kraft getretenen zweiten Pflegereformstufe wird der Kreis der Leistungsempfänger erweitert, denn nun begründet auch Demenz einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung. Prognosen gehen von 200.000 zusätzlichen Leistungsempfängern im Jahr 2017 aus. Was bleibt, ist die Pflegelücke: Die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen werden auch in Zukunft hohe Eigenanteile berappen müssen. Private Pflegevorsorgepolicen werden daher nichts von ihrer Bedeutung einbüßen.
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Es hat viele Anläufe gebraucht, doch Mitte Dezember hat die US-amerikanische Notenbank Fed den Schritt endlich gewagt und die Zinswende eingeleitet. Die befürchteten Negativeffekte an den Wertpapiermärkten blieben aus, da die Zinserhöhung bereits eingepreist war. Nun stellen sich viele Marktteilnehmer die Frage, ob auch die Europäische Zentralbank (EZB) in naher Zukunft ihre lockere Geldpolitik beenden könnte.
Unter Volkswirten wird erwartet, dass sich die EZB-Politik von der ihres amerikanischen Pendants abkoppelt. Die Wirtschaft in Europa steht deutlich weniger robust da als die in den USA; hinzu kommen nach wie vor ungelöste Banken- und Staatsschuldenprobleme, die bei einer Zinserhöhung an Wucht gewännen. Der oberste Euro-Währungshüter Mario Draghi hat denn auch bereits angekündigt, das Anleihenkaufprogramm mindestens bis Ende dieses Jahres fortzusetzen, also weiter Geld in die Märkte zu pumpen. Somit werden die Sparer aller Voraussicht nach weiterhin mit Niedrigzinsen leben müssen. Immerhin: Nachdem der US-Dollar wieder attraktiver geworden ist, profitiert die hiesige Exportwirtschaft vom schwächeren Euro.
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Wer als Bausparer eine Gebühr für die Inanspruchnahme seines Darlehens entrichten musste, darf sich Hoffnungen auf eine Rückerstattung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2014 die Bearbeitungsgebühren für Bankkredite für unzulässig erklärt und die Institute zur Rückzahlung verdonnert. Analog dazu haben die BHG-Richter nun auch die Bearbeitungsentgelte für Bausparkredite gekippt.
In neueren Bausparverträgen sind die Gebühren gar nicht mehr vorgesehen, früher – insbesondere bis zu Jahrtausendwende – waren sie weitverbreitet. Somit sind es vor allem die Sparer mit älteren Verträgen und noch nicht oder erst kürzlich abgerufenem Darlehen, die von der Entscheidung profitieren. Allerdings drängt die Zeit, denn bis auf Weiteres (eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es noch nicht) gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Wer vor 2014 sein Darlehen in Anspruch genommen hat, kann also vermutlich nicht mit einer Gebührenrückerstattung rechnen. Die Verbraucherzentralen stellen Musterbriefe für die Rückforderung bereit.
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