Drei Mal sind wir nun schon um den Häuserblock gekreist und endlich erblicken wir einen Parkplatz. Wir setzen den Blinker, doch ein egoistischer Mitmensch schnappt uns die Lücke vor der Nase weg. Wir schimpfen, rufen eindeutige Wörter und zeigen dem Anderen einen „Stinkefinger“. Was menschlich vielleicht nachvollziehbar ist, ist rechtlich eine Straftat.

Autofahrer sind daher sehr gut beraten, wenn sie auf derartige Beleidigungen verzichten. Denn das Zeigen des Mittelfingers kann gut und gerne mehrere tausend Euro kosten. „Preiswerter“ sind zwar verbale Beleidigungen und das gute alte Vogel-Zeigen – doch in jedem Fall wird ein Gericht über diese Straftat entscheiden. Grundsätzlich wird die Höhe des Bußgelds in Tagessätzen bemessen, die abhängig sind von den Tatumständen und vom Verdienst des Beschuldigten.

Beleidigungen hinterm Steuer werden in den meisten Fällen als vorsätzlich eingestuft. In solchen Fällen erteilen Verkehrsschutzversicherungen nur eine eingeschränkte Deckungszusage. Wenn der Beschuldigte in einem Verfahren verurteilt wird, fordern sie ihre Vorschüsse zurück. Wird das Verfahren eingestellt oder der Beschuldigte entlastet, übernimmt die Versicherung die Kosten. (Quelle CASMOS Media GmbH)